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Erleichterungen und Vereinfachungen im Sozialbereich beschlossen

Die Landesregierung hat gestern (29. Dezember) coronabedingte Ausgleichs- und Unterstützungsmaßnahmen aus dem Bereich Soziales verlängert. Erleichterungen gibt es unter anderem beim Pflegegeld.

Die Landesregierung hat mehrere Erleichterungen und Vereinfachungen für den Bereich Soziales, unter anderem fürs Pflegegeld, eingeführt. (Foto: pixabay)

Auf Vorschlag von Soziallandesrätin Waltraud Deeg hat die Landesregierung gestern (29. Dezember) dem Beschluss zu mehreren Maßnahmen im Bereich Soziales ihre Zustimmung gegeben. Darin wird unter anderem festgelegt, dass es beim Pflegegeld auch nun wieder eine Verlängerung von Amts wegen ermöglicht wird. So kann der zustehende Betrag der pflegebedürftigen Person für 18 Monate ausbezahlt werden. Eine weitere Neuerung betrifft die zeitlich unbegrenzte Auszahlung des Pflegegeldes: Ab dem Erreichen des 85. Lebensjahres entfällt für pflegebedürftige Menschen die periodische Einstufung. "Wichtig ist, dass Menschen mit einem Pflegebedarf schnell und unmittelbar über das Pflegegeld verfügen können. Die heute beschlossenen Maßnahmen sind ein wichtiger Schritt in diese Richtung", betont Landesrätin Deeg.

Im heutigen Beschluss wird zudem festgehalten, dass die Seniorenwohnheime und Sozialdienste weiterhin Ausgleichszahlungen für Ausfälle von Einnahmen erhalten. Aufgrund der derzeitigen Pandemiewelle gibt es beispielsweise einen höheren Personalbedarf, auch müssen einige Einrichtungen Mehrausgaben aufgrund von Corona-Bestimmungen stemmen. Um künftig schneller, flexibler und zielgerichteter je nach Sektor reagieren zu können, wurde eingeführt, dass die zuständige Landesrätin per Dekret den Zeitraum festlegen kann, in dem besondere (Schutz-)Maßnahmen gelten. Die Landesrätin agiert dabei auf Empfehlung der interdisziplinären Task Forces Seniorenwohnheime und Soziales oder in Absprache mit den zuständigen Stellen (wie z.B. dem Dienst für Hygiene).

LPA/ck

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