News

Alle Pressemitteilungen des Landespresseamtes für den Bereich Gesundheit und Soziales.

Gesundheitswesen: Ausnahmeregelungen einiger Dienste verlängert

Um in den Gesundheitssprengeln und Krankenhäusern Menschenansammlungen auch weiterhin zu vermeiden, werden verschiedene Ausnahmeregelungen verlängert.

Aufgrund des anhaltenden Covid19-Notstandes wird unter anderem die Gültigkeit für die Verschreibung von Medikamenten oder Therapieplänen verlängert. (Foto: LPA/Unsplash)

Bereits im vergangenen Jahr wurden einige Fristen im Südtiroler Gesundheitswesen aufgrund des Covid-19-Notstandes von Amts wegen ausgesetzt. Nachdem die Situation in Italien weiter angespannt bleibt, hat die Landesregierung heute (23. März) einige dieser Ausnahmeregelungen verlängert. Betroffen sind unter anderem die Aussetzung der Kostenbeteiligung der Bürgerinnen und Bürger für die direkte Verteilung von Medikamenten, die Verlängerung der Gültigkeit der ärztlichen Verschreibungen und Therapiepläne und die Verlängerung verschiedener Ticketbefreiungen.

So kann die Verschreibung von Medikamenten oder Therapieplänen, beispielsweise für Personen mit Diabetes, ohne Visite verlängert werden. Diese Verlängerung ist notwendig, um die notwenige Therapie trotz der Pandemie zu garantieren. Sollte sich bei einer Patientin oder einem Patienten eine Verschlechterung der Krankheit zeigen, erfolgt die Verlängerung nicht automatisch, sondern erfordert eine Bewertung durch den zuständigen Facharzt.

Weiterhin und bis zum Ende des Notstandes fällt durch den heute genehmigten Beschluss keine Verwaltungsstrafe an, falls Visiten nicht termingerecht abgesagt werden.

Verschiedene Ticketbefreiungen aus Alters-, Einkommens- oder Invaliditätsgründen, die vor dem Ende des nationalen Notstands ablaufen, werden um weitere zwölf Monate verlängert.

"Durch die verschiedenen Verlängerungen der Fristen wird vermieden, dass es zu Menschenansammlungen insbesondere in den Gesundheitssprengeln kommt", begründet Gesundheitslandesrat Thomas Widmann, der den Beschluss eingebracht hat, die Maßnahme.

LPA/ar

Bildergalerie