Fachärztliche ambulatorische Betreuung im Rahmen der stationären Aufenthalte (SPI)
Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 609 vom 24.04.2013, wurden die Leitlinien für die Erhebung der fachärztlichen Leistungen, der Instrumentaldiagnostik und der Laboruntersuchungen, die im Rahmen der stationären Aufenthalte, sowie vor und/oder nach dem Krankenhausaufenthalt erbracht werden (SPI), genehmigt. Diese Leitlinien sind mit 01.06.2013 in Kraft getreten.
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- Beschluss der Landesregierung Nr. 609 vom 22.04.2013
- Leitlinien für die Erhebung der fachärztlichen Leistungen, der Instrumentaldiagnostik und der Laboruntersuchungen, die im Rahmen der stationären Aufenthalte, sowie vor und/oder nach dem Krankenhausaufenthalt erbrachte werden
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