Landesnotrufzentrale

Mit Dekret des Gesundheitsministeriums vom 17.12.2008 "Istituzione del sistema informativo per il monitoraggio delle prestazioni erogate nell'ambito dell'assistenza sanitaria in emergenza-urgenza" wurde das lnformationsverfahren "Datenfluss für die Überwachung der erbrachten Noteinsatzleistungen" offiziell auf nationaler Ebene eingeführt. Dieses Dekret findet bei allen erbrachten Noteinsatzleistungen der Notrufzentrale 118, sowie der Abteilungen für Erste-Hilfe der Krankenanstalten Anwendung.  
Der Datenfluss der Landesnotrufzentrale, eines der Instrumente zur Planung des Gesundheitsdienstes, lässt die für eine Bewertung der Versorgungsleistungen erforderlichen Daten einholen. In Südtirol wurden die "Leitlinien zur Erfassung der im Rahmen der Landesnotrufzentrale erbrachten Noteinsatzleistungen" sowie die Aktualisierung der "Leitlinien für das Informationsverfahren Erste-Hilfe-Bogen" mit Beschluss der Landesregierung Nr. 1626 vom 24.10.2011 genehmigt..
Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 529 vom 14.07.2020 sind die "Leitlinien für das Informationsverfahren EMUR Erste Hilfe" genehmigt worden, die das Dokument „Leitlinien für das Informationsverfahren Erste-Hilfe-Bogen (SPS)" ersetzen, mit Wirkung ab 1. August 2020.