COVID-Sicherheitsmaßnahmen Sport

Stand 15. Juni 2022

Welche Tätigkeiten sind ohne Einschränkungen erlaubt?

  • Motorische Tätigkeit/Bewegung in der freien Natur
  • Sporttätigkeit im Freien (auch Mannschafts- und Kontaktsport), einschließlich Sportveranstaltungen und -wettkämpfe
  • Motorische und Sporttätigkeit in geschlossenen Räumen (auch Mannschafts- und Kontaktsport, auch Hallenschwimmbäder), einschließlich Sportveranstaltungen und -wettkämpfe
  • Benutzung von Umkleideräumen und Duschen
  • Benutzung von Aufstiegsanlagen in den Skigebieten
  • Publikum bei Sportveranstaltungen und -wettkämpfen im Freien und in geschlossenen Räumen - Fassungsvermögen der Sportanlage zu 100% ausschöpfbar

Gibt es Empfehlungen?

  • Abstand
  • Hand- und Oberflächenhygiene
  • Lüftung
  • Maske in öffentlichen und öffentlich zugänglichen geschlossenen Räumen

Wie verhält es sich mit dem sportärztlichen Zeugnis post COVID?

COVID+ Athletinnen und Athleten, die keine oder leichte Symptome hatten

Athletinnen und Athleten unter 40 Jahren ohne Risikofaktoren, die die Booster-Impfdosis erhalten oder den primären Impfzyklus seit weniger als 120 Tagen abgeschlossen haben bzw. seit weniger als 120 Tagen genesen sind

  • Mindestens 7 Tage nach bestätigter Genesung
  • Sportärztliche Untersuchung inklusive
    • EKG
    • Belastungstest mit kontinuierlichem Monitoring

Athletinnen und Athleten über 40 Jahren, Athletinnen und Athleten mit Risikofaktoren sowie Athletinnen und Athleten, die die Booster-Impfdosis nicht erhalten oder nicht den primären Impfzyklus seit weniger als 120 Tagen abgeschlossen haben bzw. nicht seit weniger als 120 Tagen genesen sind

  • Mindestens 14 Tage nach bestätigter Genesung
  • Sportärztliche Untersuchung inklusive
    • EKG
    • Ergometertest

Profi-Athletinnen und Athleten sowie Athletinnen und Athleten von nationalem oder internationalem Interesse

  • Gleich nach bestätigter Genesung
  • Sportärztliche Untersuchung inklusive
    • EKG
    • Ergometertest
    • Echo-Color-Doppler
  • Verpflichtung, die Hausärztin bzw. den Hausarzt oder die Kinderärztin bzw. den Kinderarzt sowie die Vereins-/Verbandsärztin bzw. den Vereins-/Verbandsarzt und die Fachärztin bzw. den Facharzt, die oder der das sportärztliche Zeugnis ausgestellt hat, über eine eventuelle COVID-Positivität oder das eventuelle Eintreten damit zusammenhängender Symptome zu informieren

COVID+ Athletinnen und Athleten, die mäßige Symptome hatten

  • Mindestens 30 Tage nach bestätigter Genesung
  • Sportärztliche Untersuchung inklusive
    • Belastungs-EKG
    • Echo-Color-Doppler
    • EKG-Holter 24h
    • Spirometrie
    • Blutbild
  • Verpflichtung, die Hausärztin bzw. den Hausarzt oder die Kinderärztin bzw. den Kinderarzt sowie die Vereins-/Verbandsärztin bzw. den Vereins-/Verbandsarzt und die Fachärztin bzw. den Facharzt, die oder der das sportärztliche Zeugnis ausgestellt hat, über eine eventuelle COVID-Positivität oder das eventuelle Eintreten damit zusammenhängender Symptome zu informieren

COVID+ Athletinnen und Athleten, die schwere oder kritische Symptome hatten

  • Mindestens 30 Tage nach bestätigter Genesung
  • Sportärztliche Untersuchung inklusive
    • Belastungs-EKG
    • Echo-Color-Doppler
    • EKG-Holter 24h
    • Spirometrie
    • Blutbild
    • kardiopulmonaler Belastungstest
  • Verpflichtung, die Hausärztin bzw. den Hausarzt oder die Kinderärztin bzw. den Kinderarzt sowie die Vereins-/Verbandsärztin bzw. den Vereins-/Verbandsarzt und die Fachärztin bzw. den Facharzt, die oder der das sportärztliche Zeugnis ausgestellt hat, über eine eventuelle COVID-Positivität oder das eventuelle Eintreten damit zusammenhängender Symptome zu informieren

COVID- Athletinnen und Athleten und ungetestete asymptomatische Athleten

  • Sportärztliche Untersuchung bei natürlichem Ablauf des bisherigen Zeugnisses
  • Verpflichtung, die Hausärztin bzw. den Hausarzt oder die Kinderärztin bzw. den Kinderarzt sowie die Vereins-/Verbandsärztin bzw. den Vereins-/Verbandsarzt und die Fachärztin bzw. den Facharzt, die oder der das sportärztliche Zeugnis ausgestellt hat, über eine eventuelle COVID-Positivität oder das eventuelle Eintreten damit zusammenhängender Symptome zu informieren

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