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Im Netzwerk soll Schutz für Kinder und Jugendliche ausgebaut werden

Landesrätin Waltraud Deeg und Kinder- und Jugendanwältin Daniela Höller machen sich für eine Schule ohne pandemiebedingte Unterbrechungen und für mehr Vernetzung beim Kinder- und Jugendschutz stark.

Der Einsatz für Südtirols Kinder und Jugendliche ist ein gemeinsames Anliegen von Familien- und Soziallandesrätin Waltraud Deeg und Kinder- und Jugendanwältin Daniela Höller. Bei einem Austausch haben sich beide, gemeinsam mit der Direktorin des Amtes für Kinder- und Jugendschutz und soziale Inklusion Petra Frei, dafür ausgesprochen, die bestehenden Dienste und Angebote im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes besser zu vernetzen. "Es ist unsere Aufgabe als Gesellschaft, Kinder und Jugendliche vor Gewalt zu schützen. Dafür wollen wir die Vernetzung vorantreiben, damit künftig das bestehende Angebot noch besser und direkter in Anspruch genommen wird", betonte Landesrätin Deeg beim Treffen.

Kinder- und Jugendanwältin Höller bezeichnete das anstehende Landesgesetz "Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder" als wichtigen Schritt. Dadurch könnten Minderjährige vor allem vor miterlebter Gewalt besser geschützt werden. Zudem gelte es, gemeinsam den Schutz vor direkter Gewalt weiter auszubauen. Landesrätin Deeg sicherte diesem Vorhaben ihre Unterstützung zu. Amtsdirektorin Frei hob die gute Zusammenarbeit des Amtes für Kinder- und Jugendschutz und Soziale Inklusion mit der Kinder- und Jugendanwaltschaft hervor. Sie werde auch bei künftigen Vorhaben weiter gepflegt.

Ein gemeinsames Anliegen ist für Deeg und Höller: Das startende Schuljahr 2021/22 sollte eines ohne außerplanmäßige Unterbrechungen sein. "Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Wissensvermittlung in Präsenz. Ich bin davon überzeugt, dass dies bei Einhalten der diversen Schutzmaßnahmen durch alle Beteiligten auch gelingen kann", sagte Deeg. Dafür brauche es die Impfbereitschaft aller, vor allem jene der Erwachsenen, also sowohl der Lehrkräfte als auch der Schülereltern. "Gleichzeitig gilt es, bei der Impfung vor allem auch den Willen und die Meinung der Jugendlichen zu berücksichtigen", führte Kinder- und Jugendanwältin Höller aus. Denn nur durch eine gemeinsame Anstrengung sei es möglich, den Unterricht in Präsenz im Schuljahr 2021/22 ohne außerplanmäßige Unterbrechungen umzusetzen.


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LPA/ck