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Richtlinien für Seniorenwohnheime und Tagespflege angepasst

Die Empfehlungen der interdisziplinären Task Force haben den Seniorenwohnheimen bei der Bewältigung der letzten Pandemiewellen geholfen. Künftig sollen diese schneller umgesetzt werden können.

Die Landesregierung hat heute (21. September) die Richtlinien für die Seniorenwohnheime und für die Tagespflegeheime für Seniorinnen und Senioren angepasst. Auf Vorschlag von Landesrätin Waltraud Deeg wurden dadurch neue Bestimmungen auf nationaler und lokaler Ebene aufgenommen, darunter jene im Zusammenhang mit dem Grünen Pass. "Durch unterschiedlichste Maßnahmen konnten die meisten Seniorenwohnheime in den vergangenen Monaten den Alltag wieder relativ normal gestalten. Dies ist auch das Verdienst der engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Führungskräfte, aber auch der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner", gibt Landesrätin Deeg zu bedenken. Die nun beschlossenen Richtlinien sollen diesen Weg weiter fortführen und gleichzeitig eine schnellere Anpassung an sich manchmal schnell verändernde, lokale Anforderungen ermöglichen.

In den 78 Südtiroler Seniorenwohnheimen gibt es aktuell nur einen Infektionsfall, bei 4500 besetzten Betten. Seit Herbst 2020 ist die interdisziplinäre Task Force Seniorenwohnheime aktiv und arbeitete in regelmäßigen Treffen Empfehlungen für die Seniorenwohnheime aus. Innerhalb der Arbeitsgruppe sind Vertreterinnen und Vertreter des Landesamtes für Senioren und Sozialsprengel, des Verbandes der Seniorenwohnheime Südtirols, der Berufsgemeinschaft der Führungskräfte der Altenbetreuung und des Verbandes der Pflegedienstleiter gemeinsam mit Delegierten des Südtiroler Sanitätsbetriebes, der Agentur für Bevölkerungsschutz und der sanitären Leiter der Seniorenwohnheime aktiv. Künftig kann durch einen Verweis auf die entsprechende Empfehlung der Task Force schneller auf die Entwicklungen der epidemiologischen Lage, aber auch auf den rechtlichen Rahmen auf Staats- und Landesebene reagiert werden. Bisher erfolgten Anpassungen der geltenden Richtlinien jeweils über einen Landesregierungsbeschluss. "Wir haben gelernt, dass es schnell greifende Maßnahmen und einen möglichst flexiblen Spielraum braucht, um das Infektionsgeschehen möglichst umgehend einzugrenzen und einzudämmen. Mit dem heutigen Beschluss schaffen wir dafür die rechtliche Grundlage", betont Landesrätin Deeg

Im Beschluss wird zudem die Regelung der Isolierbetten abgeändert: Bisher mussten alle Heime Betten freilassen, um bei einem Covid-19-Infektionsverdacht möglichst schnell betroffene Heimbewohner räumlich von den anderen Bewohnerinnen und Bewohnern abtrennen zu können. Nun wird vorgesehen, dass diese erst dann zu aktivieren sind, wenn eine entsprechende Notwendigkeit gegeben ist. Eine Anpassung gab es auch im Hinblick auf die Tagespflegeheime für Seniorinnen und Senioren: Dieser Dienst kann künftig nur jenen Personen angeboten werden, die über einen gültigen Grünen Pass verfügen. "Die grüne Bescheinigung wird für alle Lebensbereiche immer mehr zu einer Voraussetzung. Besonders auch für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger ist der Green Pass eine Möglichkeit, wichtige alltagsunterstützende Dienste in einem geschützten, sicheren Umfeld in Anspruch zu nehmen", ist Deeg überzeugt.


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