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Kraftwerk Marling: 3,5 Millionen Euro an Umweltmaßnahmen

Die Landesregierung hat den Dreijahresplan für die Umweltmaßnahmen für das Kraftwerk Marling genehmigt. 2,4 von insgesamt 3,5 Millionen Euro gehen an die Ufergemeinden.

Das 1925 errichtete Kraftwerk Marling ist mit über 25 Millionen Kilowattstunden jährlicher Nennleistung eines der größten in Südtirol. Auf Vorschlag von Energielandesrat Giuliano Vettorato hat die Landesregierung heute (18. Jänner) den Plan für die Umweltverbesserungsmaßnahmen für die Dreijahresperiode 2021-2023 genehmigt. Insgesamt stehen in diesem Zeitraum 3,5 Millionen Euro an Umweltgeldern zur Verfügung: Im Rahmen von zwei Dritteln können die Ufergemeinden Maßnahmen vorschlagen und umsetzen, die Landesverwaltung im Rahmen des restlichen Drittels. "Dass die Kraftwerksbetreiber Umweltgelder für Maßnahmen zur Aufwertung der betroffenen Gebiete zur Verfügung stellen, ist einzigartig in Italien", unterstreicht Landesrat Vettorato.

Maßnahmen zur Aufwertung der Umwelt

Im Falle des Kraftwerks Marling kommen die Gelder den drei Ufergemeinden Marling (circa 1,4 Millionen Euro), Algund (rund 880.000 Euro) und Meran (rund 51.000 Euro) zugute. Das Land Südtirol erhält hingegen rund 1,1 Millionen Euro an Umweltgeldern von der Konzessionsgesellschaft Alperia Greenpower. Für eigene Investitionen behält letztere indes keine Mittel ein.

Mit Landesregierungsbeschluss Nr. 448 vom Juni 2020 wurde festgelegt, ab 2021 den Großteil der Umweltgelder der Anlage Marling für die unterirdische Verlegung der Hochspannungsleitung im Meraner Becken zu verwenden. Zudem sieht dieser Beschluss vor, dass diese reservierten Umweltgelder vom Betreiber vorläufig zurückbehalten werden, um die Kosten der von Terna auszuführenden Arbeiten zu finanzieren.

Darüber hinaus plant die Gemeinde Meran, 17.500 Euro der ihr zugewiesenen Mittel für Pflegeeingriffe an der Grünanlage des Pferderennplatzes zu verwenden. Die Gemeinde Marling investiert einen Teil der ihr zustehenden Mittel in die Neugestaltung der Verbindung Mühlbach/Mutbach als Fuß- und Radweg.


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LPA/tl/mpi