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Streunender Hund in Bruneck sorgt für Aufsehen

Hundeartiger verfolgt Reh in den Sportplatz der Technologischen Fachoberschule Bruneck - Streunenlassen von Hunden laut Tierschutzgesetz und Landesjagdgesetz strengstens verboten

BRUNECK/BOZEN( LPA). Ein Hundeartiger verfolgt ein Reh in den Sportplatz der Technologischen Fachoberschule Bruneck und hetzt es bis in das Gebüsch: Diese Situation sorgte am 30. April vormittags für Aufsehen, nicht nur bei den anwesenden Schülern und Schülerinnen, sondern auch bei vielen, die die Videos und Fotos über den Vorfall erhalten haben, berichtet Dominik Trenkwalder vom Landesamt für Wildtiermanagement: "Unser Amt erreichten innerhalb kürzester Zeit mehrere Anfragen zur Sichtung und der Möglichkeit, dass es sich um einen Wolf handeln könnte. Wir können Entwarnung geben: Es ist eindeutig zu erkennen, dass es sich um einen Hund handelt, vermutlich der Rasse Tschechoslowakischer Wolfshund. In erster Linie ist an der klaren Fellzeichnung, der langen Rute und dem sehr gepflegten Aussehen zu erkennen, dass es sich um ein Haustier handelt. Letztendlich ist das Verhalten für einen Wolf eher untypisch."

Auf der Website des Landesamtes für Wildtiermanagement gibt es die Unterscheidungsmerkmale des Wolfes zum Nachlesen: forstdienst.provinz.bz.it/de/wildtiermanagement/steckbrief-wolf

"Das Streunenlassen von Hunden ist laut Tierschutzgesetz und Landesjagdgesetz strengstens verboten, die Geldbuße beträgt 100 bis 600 Euro und kann im Fall, dass der Hund das Wildtier hetzt oder gar verletzt, verdoppelt werden", unerstreicht Landesforstdirektor Günther Unterthiner. In der Regel sind Hunde gechipt, sodass sich der Besitzer ausfindig machen lässt, sofern das Tier vom Tieraufseher oder anderen Aufsichtsorganen eingefangen werden kann.

Sichtungen und verdächtige Hinweise von Großraubwild müssen sofort dem Landesamt für Wildtiermanagment gemeldet werden, bei Notfällen wie Wildunfällen auch direkt über die Notrufzentrale über die Einheitliche Notrufnummer 112.

LPA/mac