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Gesetzentwurf: Mehrere Verbesserungen im Gesundheitsbereich
Gesetzentwurf der Landesregierung bringt Anpassungen für mehr Effizienz in der Gesundheitsversorgung und Verwaltung sowie mehr Praktika-Möglichkeiten für Studierende
BOZEN (LPA). Die Landesregierung hat kürzlich einen Gesetzentwurf beschlossen, der einige bestehende Landesgesetze vereinfacht und aktualisiert. Der Entwurf ändert mehrere Regelungen und passt sie den Bedürfnissen der Bürger und Verwaltung an. Enthalten sind auch wichtige Maßnahmen im Gesundheitswesen.
"Die Artikel für den Bereich Gesundheit sollen vor allem dazu beitragen, die Gesundheitsversorgung zu verbessern, die Verwaltung zu vereinfachen und mehr Möglichkeiten bei der Ausbildung anzubieten", erklärt Gesundheitslandesrat Hubert Messner.
Künftig soll es möglich sein, in allen Krankenhäusern Visiten vor Operationen vorzumerken, unabhängig davon, an welchem Südtiroler Krankenhaus dann die Operation (OP) erfolgen wird und ohne dafür eine Beteiligung an den Gesundheitsausgaben (Ticket) zu bezahlen. Sagt der Patient oder die Patientin dann den OP-Termin kurzfristig ab, wird nachträglich das Ticket für die beanspruchte Vorab-Visite eingehoben. "Bisher mussten diese Vorab-Visiten am selben Krankenhaus durchgeführt werden, wo auch die OP stattfand. Dies haben wir nun geändert und ersparen den Patientinnen und Patienten damit Anfahrtswege, wenn die präoperativen Visiten standortunabhängig durchgeführt werden können. Mit dieser Maßnahme tragen wir also weiter zur besseren Verwaltung der Wartelisten bei", sagt Messner. Die entsprechende Regelung ist im Artikel 43 des Landesgesetzentwurf enthalten.
Mehr Möglichkeiten sollen Studierende eines Gesundheitsberufes über den Artikel 44 bei ihren Praktika erhalten. Die Studierenden sollen demnach in Zukunft ein vergütetes Praktikum nicht nur im Südtiroler Sanitätsbetrieb oder in anderen Gesundheitseinrichtungen in Südtirol absolviert können, sondern auch in sozial-gesundheitlichen Einrichtungen in Südtirol wie zum Beispiel in Familienberatungsstellen. "Vor allem bei den Studierenden der Psychologie gab es Nachfrage an solchen Praktika", erklärt Messner.
Die Vereinfachungen in der Verwaltung betreffen vor allem den Südtiroler Sanitätsbetrieb (Artikel 42 des Landesgesetzentwurfs). Demnach werden nun der Performanceplan, der Plan für den dreijährigen Personalbedarf, der mehrjährige Produktionsplan der öffentlichen und privaten Strukturen sowie der mehrjährige Bedarfsplan an wirtschaftlichen Ressourcen in einem einzigen Planungsdokument, nämlich im integrierten Tätigkeits- und Organisationsplan PIAO, zusammengefasst. Der Sanitätsbetrieb muss den PIAO bis zum 31. Januar eines jeden Jahres verabschieden.
LPA/san