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Beiräte der Schüler und der Eltern: Neuerungen durch Sammelgesetz

Erweiterung um Schüler/Schülerinnen mit Behinderungen oder um Elternteile von Schülern mit Behinderungen durch Sammelgesetz vorgesehen

BOZEN (LPA). Wenn jemand mit am Tisch sitzt, erhalten Anliegen einer Interessensgemeinschaft mehr Gehör: Um die Anliegen von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen künftig besser aufzunehmen, wird über das von der Landesregierung vorgelegte Sammelgesetz eine neue Möglichkeit für den Landesbeirat der Schülerinnen und Schüler und für den Landesbeirat der Eltern geschaffen werden. So können künftig beide Gremien ein weiteres stimmberechtigtes Mitglied kooptieren, das entweder ein Elternteil eines Schülers oder einer Schülerin mit Behinderung oder ein Jugendlicher mit Behinderung ist. 

Das kooptierte Mitglied hat folglich denselben Anspruch auf Spesenvergütung wie ordentliche Mitglieder. "Inklusion ist ein wichtiger Aspekt in unserem Schulalltag. Um diesen auch bei den beratenden Gremien des Schulbereichs stärker zu betonen, wird nun diese Möglichkeit vorgesehen. Damit erhalten die Betroffenen mehr Sichtbarkeit und Gehör und können sich aktiv in die Erarbeitung von Maßnahmen einbringen", ist Bildungslandesrat Philipp Achammer überzeugt. Die entsprechenden gesetzlichen Anpassungen des Landesgesetzes zu den Mitbestimmunsgremien der Schulen (LG 20/1995) sind im Sammelgesetzentwurf vorgesehen, der vor Kurzem von der Landesregierung genehmigt wurde.

LPA/ck