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Wichtig für das Leben im Dorf: Land Südtirol fördert Gaststätten

Kriterien bereits im Vorjahr erweitert, um mehr Nahversorgern den Zugang zur Förderung zu sichern - Tourismuslandesrat Walcher: "Förderung ist von grundlegender Bedeutung für lebendige Dörfer"

BOZEN (LPA). Das Land Südtirol unterstützt die gastgewerblichen Nahversorgungsbetriebe in Südtirol. Begünstigte Unternehmen sind Schankbetriebe, Speisebetriebe und Gasthöfe, die in Ortschaften mit mindestens 100 Einwohnern als einziger gastgewerblicher Betrieb ganzjährig Getränke oder Speisen verabreichen.

"Die Gastronomie ist gemeinsam mit dem Handel und den Dienstleistungen von grundlegender Bedeutung für attraktive und lebendige Dörfer in Südtirol", unterstreicht der für den Bereich Tourismus zuständige Landesrat Luis Walcher: "Aus diesem Grund ist die Förderung nicht nur für die Nahversorgung im Handel, sondern auch für die Gaststätten sinnvoll und strategisch für die Aufrechterhaltung der meist familienbetrieblichen Strukturen."

"Die Förderung der Gaststätten ist sehr wichtig für deren Weiterbestehen und damit für die Aufrechterhaltung gelebter Dorfgemeinschaft und eines lebendigen ländlichen Raumes", betont auch der für den Funktionsbereich Tourismus zuständige Ressortdirektor Ulrich Höllrigl: "Weil diese erweiterte Förderung gut ankommt, überlegen wir, die Kriterien noch weiter zu fassen, um noch mehr Betriebe in den Genuss kommen zu lassen."

Kriterien bereits im Vorjahr geändert

Im Vorjahr sind 39 Ansuchen um Beiträge eingelangt, davon wurden 22 genehmigt, erläutert die zuständige Sachbearbeiterin Carmen Stauder vom Funktionsbereich Tourismus im Ressort Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Tourismus. Seit dem Vorjahr wurden die Kriterien geändert, um mehr Nahversorgern den Zugang zur Förderung zu sichern: Sofern in einer Ortschaft mehrere Betriebe (Schankbetriebe, Speisebetriebe und Gasthöfe) vorhanden sind, zählen diese nicht als zweiter Betrieb, sofern die weiteren Betriebe die Tätigkeit nur für einen oder mehrere Zeitabschnitte im Jahr ausüben, also nur über eine Saisonlizenz verfügen. Ebenfalls nicht als zweiter Betrieb gelten jene Betriebe, die nicht die tägliche Mindestöffnungszeit von 10 Stunden einhalten. Nicht als zweiter Betrieb gelten auch jene Betriebe, die sich in mehr als einem Kilometer Luftlinie Entfernung zu dem im Ortskern befindlichen antragstellenden Betrieb befinden. Der Antrag kann auch gestellt werden, wenn sich die Immobilie, in der die Tätigkeit ausgeübt wird, im Besitz einer öffentlichen Verwaltung befindet.

Drei Beispiele: Gaststätten in Außermühlwald, Penon, Lichtenberg

Helga Unterberger vom Gasthaus Schörlechen in Außermühlwald in der Gemeinde Mühlwald führt den Betrieb seit dem Tod ihres Vaters vor 25 Jahren. Das Gasthaus ist seit über 100 Jahren im Besitz ihrer Familie.  Es ist das einzige Gasthaus im Dorf, ein beliebter Treffpunkt zum Karten und Marenden, Reden und Sich-Austauschen, erzählt sie. 

Gertraud Parteli vom Gasthaus an der Himmelspfort in Penon/Kurtatsch ist 85 und führt das Gasthaus, das sie vom verstorbenen ersten Mann geerbt hat, in dessen Familienbesitz es seit Generationen war. In das Gasthaus an der Himmelspfort kehren die Bauern vor der Arbeit auf einen Kaffee ein, später zu Mittag wieder und auch zum Feierabend, auf eine Karterrunde. Früher hieß das Gasthaus "Stern", seit dem Umbau 1984 trägt es wieder den früheren Namen "an der Himmelspfort". Es ist das einzige Gasthaus im Dorf Penon, ein weiteres Gasthaus gibt es im Weiler Hofstatt. Ihr Gasthaus ist das ganze Jahr über geöffnet, und es sind, erzählt die Wirtin, die Leute vom Dorf, die sich hier treffen. Gekocht wird seit vorigem Jahr nicht mehr in ihrem Gasthaus, aber ein Treffpunkt ist es geblieben.

Georg Pinggera führt den Gasthof Schwarzer Adler in Lichtenberg in der Gemeinde Prad am Stilfser Joch in dritter Generation, Einheimische wie Gäste kommen gleichermaßen, beschreibt er sein Haus, das auch Treffpunkt ist für Versammlungen der Bauern etwa, auch zu Festen wie Erstkommunion oder Firmung wird aufgekocht. "Unser Gasthof ist ganzjährig geöffnet und ein reiner Familienbetrieb. Seit kurzem hat in unserer Fraktion ein altes Gasthaus wieder eröffnet, vorher waren wir jahrzehntelang der einzige Gastbetrieb im Dorf. Wir haben Gästezimmer, zu denen wir ganzjährig Frühstück anbieten und je nach Saison auch Halbpension, außerdem haben wir auch Ferienwohnungen. In unserem Haus befindet sich auch ein kleiner Tante-Emma Laden, wo man sich mit dem Allernötigsten, etwa mit frischem Brot eindecken kann."

Drei Beispiele für viele, die Zentrum des dörflichen Miteinanders sind und vom Land Südtirol dafür unterstützt werden.

LPA/mac