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Wieder Förderung für Trinkwasseranlagen

Die Landesregierung beschließt Trinkwasserversorgungsanlagen in erschwerten Situationen weiter zu bezuschussen - Anträge sind vom 1. bis 31. August möglich

BOZEN (LPA). Auch 2025 unterstützt das Land die Gemeinden und die Betreiber öffentlicher Trinkwasserversorgungsanlagen in erschwerten Situationen in Südtirol. Die Landesregierung hat am 10. Juni 2025 auf Vorschlag von Landesrat Peter Brunner beschlossen, die Fristen für die Einreichung entsprechender Anträge einmalig wieder zu öffnen. 

Damit können vom 1. bis 31. August 2025 erneut Gesuche für die Planung, den Bau oder die Sanierung von Anlagen der öffentlichen Trinkwasserversorgung beim Landesamt für nachhaltige Gewässernutzung in Bozen eingereicht werden. 

"Mit der erneuten Öffnung der Antragsfrist ermöglichen wir es den Gemeinden und Betreibern öffentlicher Trinkwasserversorgungsanlagen, nochmals, gezielte Investitionen in eine sichere und qualitativ hochwertige Trinkwasserversorgung zu tätigen – insbesondere dort, wo die Versorgung mit Trinkwasser mit besonderen Herausforderungen verbunden ist", sagt der Landesrat für Umwelt, Natur und Klimaschutz.

Gefördert werden weiterhin Maßnahmen in Gebieten mit wenigen Verbrauchern und hohen Investitionskosten. Die Arbeiten können Quellfassungen, Tiefbrunnen, Speicherbecken, Zu- und Verteilungsleitungen, Wasseraufbereitungsanlagen oder Verbindungsleitungen betreffen.

Die Voraussetzungen für die Förderung bleiben gleich: Der Trinkwassertarif des Betreibers oder der Gemeinde muss über dem Mindesttarif von 65 Eurocent pro Kubikmeter liegen. Auch muss die geplante Investition über der Erschwernisschwelle liegen, das bedeutet, dass die Kosten pro Kubikmeter höher sind als der landesweite Durchschnitt von 26 Euro. Die Mindestausgabe für einen Antrag beträgt 100.000 Euro, der maximale Beitrag liegt bei zwei Millionen Euro pro Jahr beziehungsweise vier Millionen Euro innerhalb von drei Jahren. Die Zuschüsse decken zwischen 50 und 70 Prozent der förderfähigen Kosten ab und können mit anderen Fördermitteln kombiniert werden.

Die Gesuche müssen vor Beginn der Arbeiten beim Landesamt für nachhaltige Gewässernutzung eingereicht werden. Voraussetzungen für die Antragstellung sind unter anderem eine gültige Wasserkonzession, eine Baukonzession sowie eine Zustimmung des Grundeigentümers oder ein gleichwertiges Dokument.

Finanziert werden die Beiträge über einen eigenen Fonds, den die Betreiber öffentlicher Trinkwasserleitungen speisen und der derzeit mit rund 4,5 Millionen Euro ausgestattet ist.

Weitere Informationen und das Gesuchsformular gibt es unter: https://civis.bz.it/de/dienste/dienst.html?id=1003341

LPA/san