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Skigebiete: Klassifizierung wird angepasst
Grünes Licht der Landesregierung zu den "Maßnahmen zur Entwicklung der Skigebiete (2025-2026)" – Landesrat Galateo: "Entscheidender Schritt für Sicherheit und Umweltschutz"
BOZEN (LPA). Die Landesregierung hat am 15. Juli einer Änderung der Klassifizierungskritierien der Skigebiete zugestimmt, um diese besser mit den bereits geltenden Richtlinien für die Vergabe von Zuschüssen in Einklang zu bringen. Der Vorschlag dazu wurde vom Landesrat für Wirtschaftsentwicklung, Marco Galateo, unterbreitet.
"Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu einer immer effizienteren Verwaltung der Beiträge für die Skigebiete in Südtirol", betont Galateo. "Wir wollten Ordnung und Klarheit schaffen und jene belohnen, die mit Verantwortung und Weitblick handeln. Jetzt ist ein entscheidender Schritt, nicht nur für die Sicherheit auf den Pisten, sondern auch für den Umweltschutz, getan", erklärt der Landesrat. Die Maßnahme stelle "eine strategische Entscheidung dar, um den Einsatz öffentlicher Mittel wirksamer und nachhaltiger zu gestalten."
Mit der Änderung werden die Kategorien der Begünstigten neu definiert und ein weiterer Ateco-Code hinzugefügt. Zudem wird die Bedingung eingeführt, dass das Gebiet, laut Landesgesetz 14/2010, als ausgestattetes Skigebiet anerkannt sein muss. Damit soll die Sicherheit und die korrekte Einordnung der Pisten, die bereits im Landesplan enthalten sind, verbessert werden.
Auch die Regelung für Förderbänder wird vereinfacht, um den Betreibern mehr Klarheit zu bieten. Förderbänder sind nur für lokale Skigebiete zulässig, die nicht im internationalen Wettbewerb stehen. Es können maximal zwei Förderbänder innerhalb eines Zetiraums von zehn Jahren ab dem Datum des ersten Kaufs gefördert werden.
Große Aufmerksamkeit wird auch der ökologischen Nachhaltigkeit gewidmet: Zu den förderfähigen Ausgaben zählen nun auch elektrische Motorschlitten. Ab 2026 müssen Skigebiete, die im internationalen Wettbewerb stehen, ihr Umweltengagement durch anerkannte Zertifizierungen nachweisen, dazu zählen zum Beispiel EMAS, Klimafactory, Nachhaltigkeitsberichte mit Audit oder Nachweise über die Klimaneutralität.
LPA/tl/pir