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Landesregierung genehmigt Ausbildungsweg für Instrumentallehrpersonen

Land und Konservatorium "Claudio Monteverdi" erarbeiten Ausbildungslehrgänge für Lehrerinnen und Lehrer für den Instrumentalunterricht

BOZEN (LPA). Grünes Licht für den lehrbefähigenden Ausbildungslehrgang für Lehrerinnen und Lehrer für den Instrumentalunterricht an deutschsprachigen Mittel- und Oberschulen sowie an deutschen und ladinischen Musikschulen hat die Landesregierung am 5. August gegeben. Auf Vorschlag von Landesrat Philipp Achammer hat das Gremium die Details zu Inhalt und Struktur der Ausbildungslehrgänge festgelegt. "Musik fördert Kreativität, Gemeinschaft und Persönlichkeit. Deshalb investieren wir gezielt in die Ausbildung der Instrumentallehrpersonen, die Kindern und Jugendlichen diesen Zugang ermöglichen“, sagt Landesrat Achammer.

Musiklehrpersonen müssen, um in den Dienst als Musik- oder Instrumentallehrerinnen und -lehrer in Mittel- und Oberschulen sowie in den Musikschulen aufgenommen zu werden, einen Studientitel und die Lehrbefähigung für den Musik, Vokal- oder Instrumentalunterricht oder den Abschluss einer in einem EU-Land erworbenen und gleichgestellten akademischen Ausbildung, einschließlich der Lehrbefähigung für diesen Bereich, vorweisen. Die Deutsche Bildungsdirektion hatte die Details der neuen Ausbildung gemeinsam mit dem Musikkonservatorium "Claudio Monteverdi" erarbeitet. 

Vorgesehen sind zwei Ausbildungslehrgänge, die am Musikkonservatorium stattfinden: Ein Lehrgang umfasst 60 ECTS mit Vorlesungen am Konservatorium, einem direkten und einem indirekten Praktikum. Wer bereits in den vergangenen fünf Jahren mindestens drei Jahre lang Unterrichtsdienst an einer Schule geleistet hat, die Lehrbefähigung für eine andere Wettbewerbsklasse oder Schulstufe besitzt oder das Spezialisierungsdiplom für den Integrationsunterricht vorweisen kann, kann den Lehrgang im Umfang von 30 ECTS absolvieren, der aus Vorlesungen am Konservatorium und einem indirekten Praktikum besteht. 

Die Ausbildung schließt mit der Verleihung der Lehrbefähigung ab. Auf der Grundlage der nun genehmigten Regelungen werden die Ausbildungslehrgänge im akademischen Jahr 2024/25 eingerichtet.

LPA/ck