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Gewerbezonen: 190 zeitweilige Mitarbeiterunterkünfte werden möglich

Zeitweilige Mitarbeiterunterkünfte in fünf Gewerbezonen von Landesinteresse – LR Brunner: „Damit entlasten wir den Wohnungsmarkt und helfen den Betrieben“

BOZEN (LPA). Die Landesregierung hat am 19. August beschlossen, das Verfahren zur Abänderung der Durchführungspläne für die Gewerbegebiete "Industriezone Lana", "Memc", "Sinich", "Sandhof" und "Sader" einzuleiten. Damit können in diesen fünf Gewerbegebieten von Landesinteresse zeitweilige Mitarbeiterunterkünfte geschaffen werden. Bis zu 190 Räumlichkeiten für die Unterbringung von Mitarbeitenden sind insgesamt möglich. Für die Genehmigung der Anträge sind die Gemeinden zuständig. 

"Das Land geht in Gewerbezonen von Landesinteresse mit gutem Beispiel voran und schafft die Voraussetzungen, um mit zeitweiligen Unterkünften den Wohnungsmarkt kurzfristig zu entlasten und die Nutzung des Bestandes zu verbessern“, unterstreicht der Landesrat für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz, Energie, Raumentwicklung und Sport, Peter Brunner, der den Beschluss eingebracht hatte.

Nun können 101 Räumlichkeiten im Gewerbegebiet "Industriezone Lana“ (Gemeinde Lana, Tscherms und Meran), 16 in der Gewerbezone "Memc", 34 in der Gewerbezone "Sinich“ und 32 in der Gewerbezone "Sandhof" (alle drei Gemeinde Meran) sowie 7 Räumlichkeiten in der "Sader"-Zone in der Gemeinde Vahrn für die Unterbringung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verwendet werden. 

Im Juli hatte die Landesregierung die Änderung der Durchführungspläne für die Gewerbezonen in Freienfeld, Leifers, Neumarkt, Tramin, Ratschings und Sterzing genehmigt, um auch dort die Schaffung von Mitarbeiterunterkünften zu ermöglichen (LPA hat berichtet).

Mit dieser Regelung wird ein Punkt der Wohnreform 2025 umgesetzt. „Die Abänderung der Durchführungspläne der Gewerbegebiete war von der Landesabteilung Wirtschaftsentwicklung beantragt worden und betrifft in erster Linie die Möglichkeit, Räumlichkeiten für die vorübergehende Unterbringung von Personal in Gewerbezonen vorzusehen. Damit reagieren wir auf die Bedürfnisse von Unternehmen und Arbeitnehmern, damit sie vorübergehende Wohnlösungen in Gewerbezonen finden können. Darüber hinaus arbeiten wir daran, die maximale Nutzungsdauer zu verlängern", ergänzt der Landesrat für Handel, Handwerk, Industrie und italienische Bildung, Marco Galateo.

LPA/mpi