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Programmvereinbarung für Vereinfachungen bei Abfalltransport genehmigt

Die Landesregierung hat Landeshauptmann Kompatscher ermächtigt, einen Vertrag mit den Bauernvertretungen zu unterzeichnen - "Ziel sind einfachere Verfahren", so Landesrat Brunner.

BOZEN (LPA). Die Landesregierung hat am 26. August die Programmvereinbarung zur Vereinfachung des Abfalltransports zwischen dem Land Südtirol, dem Südtiroler Bauernbund, Coldiretti Trentino-Alto Adige und den am organisierten Sammelkreislauf beteiligten Unternehmen genehmigt. Mit dem Beschluss wird Landeshauptmann Arno Kompatscher dazu ermächtigt, die Vereinbarung zu unterzeichnen.

"Die Vereinbarung zielt darauf ab, die Wiederverwertung für landwirtschaftliche Betriebe und Organisationen zu verbessern, die Abfallströme zu verbessern und die Verwaltung zu vereinfachen: Landwirte können ihre eigenen Abfälle innerhalb des organisierten Sammelkreislaufs transportieren, ohne den üblichen bürokratischen Verpflichtungen unterworfen zu sein, und gleichzeitig die korrekte Entsorgung, die Rückverfolgbarkeit und die Kontrolle der Abfallströme durch die zuständigen Behörden gewährleisten", betont der Landesrat für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz Peter Brunner. "Besondere Aufmerksamkeit gilt der korrekten Nutzung der organisierten Sammelsysteme, der Verringerung von Umweltrisiken sowie der Effizienz der Verwaltungsverfahren und Kontrollen", sagt Brunner.

Nach aktuellen Schätzungen, sagt Giulio Angelucci, Direktor des Landesamtes für Abfallwirtschaft, "fallen in der Landwirtschaft in Südtirol jährlich rund 55.000 Tonnen Abfälle an, größtenteils nicht gefährliche. Ein erheblicher Teil davon wird direkt von den Betrieben selbst transportiert. Die Vereinbarung soll diesen Bereich regeln, die Verantwortlichkeiten klar festlegen und Rechtssicherheit gewährleisten."

Sonderregelungen für landwirtschaftliche Betriebe

Landwirtschaftliche Betriebe sind, was den Transport ihrer eigenen Abfälle innerhalb der Landesgrenzen betrifft, von der Eintragung in das Nationale Register der Umweltmanager (Albo Nazionale Gestori Ambientali) befreit, sofern bestimmte Bedingungen eingehalten werden (etwa keine gefährlichen Abfälle, nur gelegentlicher Transport).

Verträge zur Sammlung und Behandlung mit anerkannten Plattformen

Die Vereinbarung wird von den wichtigsten Abfallbehandlungsplattformen des Landes unterstützt, die Anlaufstellen für die Sammlung und Entsorgung der Abfälle sind.

Vereinfachte Dokumentationspflichten

Im Rahmen des organisierten Sammelsystems genügt es, beim Hintransport den Sammelvertrag und bei der Rückfahrt das Übergabedokument mitzuführen, auch in digitaler Form.

Befreiung von der MUD-Erklärungspflicht

Für die in die Vereinbarung einbezogenen landwirtschaftlichen Betriebe entfällt die Pflicht, die MUD-Erklärung (Umwelteinheitserklärung) abzugeben. Die Nachverfolgbarkeitspflicht wird durch die Aufbewahrung der Übergabedokumente für drei Jahre erfüllt.

Pflichten der Berufsverbände

Der Südtiroler Bauernbund und Coldiretti Trentino-Alto Adige unterstützen, informieren und begleiten ihre Mitglieder bei der korrekten Umsetzung der Vereinbarung.

Pflichten der Betreiber (Behandlungsanlagen)

Die beteiligten Betreiber verpflichten sich, bei Sammlung, Transport und Behandlung der angelieferten Abfälle die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.

LPA/gm/san