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Lehrpersonal: Auf Inflationsanpassung folgt Reallohnerhöhung
Landesregierung trifft Schulgewerkschaften: 330 Millionen Euro werden für substantielle Gehaltserhöhung ab 2026 bereitgestellt
BOZEN (LPA). Schritt für Schritt setzt die Landesregierung die Lohnsteigerung für das pädagogische Personal der Schulen und Kindergärten um: Nach der Einigung zur strukturellen Inflationsanpassung der Gehälter werden im Haushalt für den Dreijahreszeitraum 2026-28 insgesamt 330 Millionen Euro für Lohnerhöhungen zur Verfügung gestellt.
Am 1. September fand im Palais Widmann ein Treffen zwischen den Schulgewerkschaften und Landeshauptmann Arno Kompatscher, Personallandesrätin Magdalena Amhof sowie den Bildungslandesräten Philipp Achammer und Marco Galateo statt. Dabei wurde für die anstehenden Verhandlungen eine Summe von 330 Millionen Euro für die Lohnerhöhung des pädagogischen Personals von Schulen und Kindergärten, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Integration sowie der Schulsozialpädagoginnen und -pädagogen im Dreijahreszeitraum 2026-28 zugesagt.
90 Millionen Euro pro Jahr für Erhöhung des Grundgehaltes, 20 Millionen für Zusatzleistungen
"Die Notwendigkeit einer substantiellen Gehaltserhöhung zur Aufwertung der Lehrberufe haben wir bereits im Regierungsprogramm festgeschrieben, nun werden wir entsprechende Mittel im Haushaltsvoranschlag zur Verfügung stellen. Wir glauben, dass wir damit einen Schritt machen, der nicht nur symbolischer Natur ist und zur Aufwertung der Bildungsberufe beitragen wird", kündigte Landeshauptmann und Finanzlandesrat Arno Kompatscher beim Treffen an.
Konkret geht es um eine Summe von rund 330 Millionen Euro, die für den Dreijahreszeitraum 2026 bis 2028 zur Verfügung gestellt werden soll (somit etwa 110 Millionen Euro jährlich). Dabei sollen rund 90 Millionen Euro dieses Budgets der Lohnerhöhung zukommen, wobei die genaue Aufteilung der Mittel am Verhandlungstisch geklärt werden soll. „Nachdem es in der Regierungsmehrheit Konsens für diese Mittelbereitstellung im Haushalt- und Mehrjahreshaushalt gibt, kann man aus unserer Sicht bereits jetzt mit den Vorarbeiten beginnen, um die Verhandlungen nach Inkrafttreten des Haushaltes so schnell wie möglich zu einem Abschluss zu bringen. Die Geldmittel werden in der Folge rückwirkend ab 1. Januar 2026 berechnet“, betonte Amhof.
Darüber, dass mit einem Teil der zur Verfügung stehenden Mittel auch die Bereitschaft zu mehr Verantwortung und Zusatzleistungen vergütet werden soll, ist man sich in der Landesregierung einig. Dafür sollen etwa 20 Millionen Euro jährlich bereitgestellt werden.
„Wir gehen auch davon aus, dass während der Verhandlungen - wie in der Sozialpartnerschaft allgemein üblich - keinerlei Mobilisierungs-, Streik- oder Retorsionsmaßnahmen stattfinden“, unterstreicht der Landeshauptmann.
LPA/pir