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Transplantationen und Reha für Querschnittsgelähmte: Land hilft mehr

Die Rückerstattung von Ausgaben für Transplantationen und Reha bei Paraplegie oder Tetraplegie wird erweitert – So sollen Patienten sowie ihre Familien stärker entlastet werden, sagt Landesrat Messner

BOZEN (LPA). Land erweitert Hilfe bei Transplantationen und Reha für Querschnittsgelähmte: Die Landesregierung hat am Freitag (5. September) auf Vorschlag von Gesundheitslandesrat Hubert Messner die bestehenden Richtlinien zur Rückerstattung von Ausgaben im Zusammenhang mit Organ-, Gewebe- und Stammzelltransplantationen sowie Rehabilitationstherapien für Personen mit Paraplegie oder Tetraplegie ausgeweitet. 

"Durch die Erweiterung der Rückerstattungen wollen wir sicherstellen, dass Patientinnen und Patienten sowie ihre Angehörigen besser unterstützt werden. Unser Ziel ist es, den Zugang zu wichtigen medizinischen Behandlungen zu erleichtern und finanzielle Belastungen zu verringern", erklärt Landesrat Messner.

Mit den erweiterten Richtlinien haben nun auch die Erben von Organ- und Gewebespenderinnen und -spendern Anspruch auf die Erstattung der Bestattungskosten. Voraussetzung ist, dass die Entnahme in einem Krankenhaus des Landes erfolgt.

LPA/red/san