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Land fördert Einrichtungen für Minderjährige

Landesregierung legt Tages- und Stundensätze für Einrichtungen für Minderjährige fest – Landesrätin Pamer: "Einrichtungen schaffen unterstützendes, fürsorgliches Umfeld für Kinder und Jugendliche"

BOZEN (LPA). Wenn Eltern zeitweise oder dauerhaft nicht mehr für die nötige Fürsorge und das Wohlergehen ihrer Kinder sorgen können, stehen unterschiedliche Leistungen und Dienste begleitend und unterstützend zur Seite. Dafür zuständig sind das Jugendgericht und die Sozialdienste, welche die Dienste mit unterschiedlichen Trägern organisieren. Mit einem Beschluss der Landesregierung wurden am 30. Dezember die Tages- und Stundensätze der stationären und teilstationären Einrichtungen für Minderjährige angepasst. Einerseits wurde der Prozentsatz für die Kosten für das Nachtpersonal erhöht, wie im neuen Bereichsabkommen vom Herbst 2025 vorgesehen. Zudem wurde der Landesbeitrag für alle Dienste und Einrichtungen inflationsangepasst und damit mit um 1,7 Prozent erhöht. Beim Dienst "Betreutes Wohnen" wurde der Landesbeitrag um 6,8 Prozent erhöht, um damit die gestiegenen Kosten bei den Trägern besser auffangen zu können. "Die Einrichtungen für Minderjährige erbringen tagtäglich einen unersetzbaren Dienst, da sie ein unterstützendes und fürsorgliches Umfeld für Kinder und Jugendliche schaffen. Die Anpassung der Tages- und Stundensätze trägt diesem wichtigen Auftrag Rechnung", sagt Landesrätin Rosmarie Pamer, auf deren Vorschlag hin sich die Landesregierung mit der Thematik befasst hatte.

In Südtirol gibt es mit Wohngemeinschaften, dem Dienst "Betreutes Wohnen" und den Tagesstätten mehrere verschiedene Einrichtungen zum Schutz von Minderjährigen. Im Jahr 2024 wurden insgesamt 236 Kinder und Jugendliche von den Sozialdiensten begleitet.

In den Wohngemeinschaften erhalten Minderjährige eine Wohnmöglichkeit und werden zudem durch sozialpädagogische Betreuung und/oder therapeutische Begleitung unterstützt. Derzeit gibt es 18 Wohngemeinschaften mit insgesamt 149 Plätzen, im Jahr 2024 wurden darin 121 Minderjährige betreut. Die Förderung der Selbstständigkeit der Minderjährigen wird beim "Begleiteten Wohnen" unterstützt. 2024 wurden 31 Kinder und Jugendliche in diesem Dienst betreut, insgesamt stehen 43 Plätze in 16 Diensten zur Verfügung. Diese beiden Formen der stationären Dienste für eine zeitlich begrenzte Aufnahme stehen für Kinder und Jugendliche bereit, die Gefährdungen im sozialen oder familiären Umfeld ausgesetzt sind. Ein Großteil der begleiteten Kinder und Jugendlichen bleibt weniger als ein Jahr in den Einrichtungen. In den insgesamt acht Tagesstätten (mit 95 Plätzen) erfolgt die Betreuung nur untertags. Der Fokus liegt dabei auf sozialer Integration und der Entwicklung sozialer Kompetenzen der Minderjährigen, meist unter Einbezug der Familiengemeinschaft. Im Jahr 2024 wurde dieses Angebot von 84 Kindern und Jugendlichen in Anspruch genommen. Das Land stellt für diesen Bereich insgesamt fast 25 Millionen Euro zur Verfügung.

LPA/ck