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Eigene Schülerverkehrsdienste: Neuerungen für das Schuljahr 2026/2027
Für Ansuchen zum "Eigenen Schülerverkehrsdienst – 2026/2027" gelten neue Modalitäten – Richtlinien dazu werden voraussichtlich Ende Jänner angepasst
BOZEN (LPA). Im kommenden Schuljahr stehen einige Anpassungsmaßnahmen bei den Ansuchen zum Dienst "Eigener Schülerverkehrsdienst – 2026/2027", teilt das Amt für Schulfürsorge der Abteilung Bildungsförderung mit.
Als Neuigkeiten sind vorgesehen, dass die Antragstellung digital über myCivis erfolgt, die direkte Abwicklung übernimmt das Amt für Schulfürsorge: Die Schulen sind damit nicht mehr in die Antragsübermittlung eingebunden. Die Anträge gehen künftig digital und direkt an das Amt für Schulfürsorge. Die entsprechenden Richtlinien werden der Landesregierung voraussichtlich Ende Jänner zur Beschlussfassung vorgelegt. Im Anschluss folgt ein detailliertes Rundschreiben mit allen relevanten Informationen für die Eltern. Dieses wird Ende Januar oder Anfang Februar an die Schulen übermittelt.
Unverändert bleibt hingegen der Beförderungsdienst für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen.
Für weitere Auskünfte steht das Amt für Schulfürsorge zur Verfügung: schulfuersorge@provinz.bz.it
LPA/red/ck


