Aktuelles
Landesbeirat für Baukultur und Landschaft neu besetzt
Landesregierung ernennt Beiratsmitglieder für den Zeitraum 2026-2028 - Conradin Clavuot sorgt für Kontinuität, mit Carla Lo und Gordian Blumenthal zwei neue Gesichter
BOZEN (LPA). Auf Vorschlag des Landesrates für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz und Raumentwicklung Peter Brunner hat die Landesregierung am 30. Jänner die Mitglieder beziehungsweise Ersatzmitglieder des Landesbeirats für Baukultur und Landschaft ernannt.
Architekt Conradin Clavuot (Chur/Schweiz), der dem Landesbereit bereits in den vorangehenden Amtsperioden 2020-2022 und 2023-2025 angehörte, wird für Kontinuität sorgen. Neu im Beirat sind Architektin Carla Lo (Wien/Österreich) und Architekt Gordian Blumenthal (Ilanz/Schweiz). Alle drei wurden mit der Beratungstätigkeit im Landesbeirat für Baukultur und Landschaft für die Jahre 2026, 2027 und 2028 beauftragt. Ersatzmitglieder sind Nicola Baserga (Minusio/Schweiz), Geli Salzmann (Dornbirn/Österreich) und Ramun Capaul (Lumbrein/Schweiz).
"Als beratendes Gremium leistet der Landesbeirat für Baukultur und Landschaft einen wichtigen Beitrag zur Aufwertung der Baukultur und der Landschaft“, betont Landesrat Peter Brunner. „Ziel des Beirats ist es, für ortsgerechtes und landschaftsbezogenes Bauen zu sensibilisieren und eine qualitative Verbesserung der Projekte zu fördern. Dazu ist es wichtig, dass Beratungen in einer möglichst frühen Planungsphase beantragt werden.“
Der Landesbeirat für Baukultur
Der Landesbeirat für Baukultur und Landschaft ist im Landesgesetz Raum und Landschaft verankert und in der Landesabteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung angesiedelt. Er bietet seit 2006 öffentlichen Verwaltungen, aber auch privaten Bauherren fachliche Unterstützung bei der Bewertung verschiedenster Bauvorhaben in den Bereichen Landschaft und Raumplanung.
Der Beirat besteht aus Fachleuten für architektonische Planung, Landschafts- und Städteplanung im Alpenraum. Seine Mitglieder werden für drei Jahre ernannt und können einmal um weitere drei Jahre verlängert werden. Während ihrer Amtsdauer gilt für sie ein Projektierungsverbot für Bauvorhaben innerhalb Südtirols, mit Ausnahme der Teilnahme an öffentlichen Wettbewerben. Pro Jahr sind 12 Beratungstage vorgesehen. Die Kosten für die Beratungen übernimmt der Landeshaushalt und sind daher für die Antragsteller kostenfrei. Im Jahr 2025 konnte der Landesbeirat an neun Tagen rund 30 Beratungen in 21 Gemeinden abhalten.
LPA/mpi


