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Starthilfe für junge Bäuerinnen und Bauern

Junglandwirte und Junglandwirtinnen können bei erster Niederlassung in einem landwirtschaftlichen Betrieb als Betriebsleiter oder Betriebsleiterin um Beiträge ansuchen

BOZEN (LPA). Wer jünger als 41 (und älter als 18) Jahre ist, kann für den Erwerb oder die Übernahme eines landwirtschaftlichen Betriebes eine finanzielle Beihilfe erhalten. Diese zielt darauf ab, Junglandwirte und Junglandwirtinnen zu unterstützen, die sich zum ersten Mal in einem landwirtschaftlichen Betrieb als Betriebsleiter oder Betriebsleiterin niederlassen und einen Betriebsplan für die Entwicklung der landwirtschaftlichen Tätigkeit vorlegen.

"Die Junglandwirteförderung ist eine wichtige Starthilfe für junge Bäuerinnen und Bauern, die erstmals einen Betrieb übernehmen", unterstreicht Landwirtschaftslandesrat Luis Walcher: "Ohne diese Unterstützung wäre der Einstieg in die Landwirtschaft für viele deutlich schwieriger. Uns ist es wichtig, den Generationenwechsel kontinuierlich zu begleiten – deshalb sollen auch junge Menschen die Möglichkeit erhalten, ihre Betriebe weiterzuentwickeln."

Anträge vom 2. Februar bis zum 15. Juni stellen

Ab dem 2. Februar und bis zum 15. Juni können die Anträge gestellt werden. Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen, Formulare und Anlagen sind auf dem Portal für die Online-Dienste der öffentlichen Verwaltung verfügbar: https://civis.bz.it/de/dienste/dienst

Zuständig ist das Landesamt für bäuerliches Eigentum in der Landesabteilung Landwirtschaft im Landhaus 6 in der Brennerstraße 6 in Bozen, Telefon 0471 415030 oder 415031.

Diese Beihilfen erfolgen innerhalb des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum ELER im nationalen Strategieplan der Gemeinsamen Agrarpolitik GAP, kofinanziert von der Europäischen Union.

Die Bekanntmachung zur Einreichung der Beihilfeanträge "Niederlassung von Junglandwirten" wurde am 29. Jänner im Amtsblatt der Region veröffentlicht.

LPA/mac