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Kommission für Arbeitsstreitfälle: Neuer Dreijahresauftrag vergeben
Die Landesregierung bestätigt Vorsitz der Schlichtungskommission und ernennt eine neue stellvertretende Vorsitzende – Die Kommission kümmert sich um freiwillige Schlichtungen in Arbeitsstreitfällen
BOZEN (LPA). Die Landesregierung hat am 6. Februar den Dreijahresauftrag für die Schlichtungskommission für Arbeitsstreitfälle bei der Personalabteilung vergeben.
Die Landesregierung erneuerte den Vorsitz des Gremiums nach Ablauf der entsprechenden Beauftragung und bestätigte den Rechtsanwalt Johann Anton Walther von Herbstenburg. Neu bestellte sie die Rechtsanwältin Simone Tröbinger als stellvertretende Vorsitzende, und zwar für den Zeitraum bis 31. Dezember 2028. "Die Schlichtungskommission leistet einen wichtigen Beitrag zur fairen, schnellen und außergerichtlichen Lösung von Arbeitskonflikten", unterstreicht Personallandesrätin Magdalena Amhof, die den Beschluss vorgeschlagen hat. Der Ernennung war ein Aufruf für die Neubestellung der Kommission vorausgegangen.
Die Schlichtungskommission für Arbeitsstreitfälle, die bei der Personalabteilung des Landes angesiedelt ist,unterstützt Landesbedienstete bei Arbeitskonflikten, eine freiwillige Einigung mit dem Arbeitgeber zu erzielen, bevor sie sich an das Arbeitsgericht wenden. Nur wenn beide Seiten zustimmen, kann eine Schlichtung erfolgen.
Wenn sich die Parteien einigen, wird das Ergebnis schriftlich festgehalten. Kommt keine Einigung zustande, macht die Kommission einen Lösungsvorschlag. Die Parteien können auch erlauben, dass die Kommission als Schiedsgericht entscheidet.
Die Schlichtungskommission für Arbeitsstreitfälle bei der Personalabteilung besteht aus drei Mitgliedern: dem Vorsitzenden als unabhängiges externes Mitglied mit nachgewiesener Erfahrung, und zwei weiteren Mitgliedern, die jeweils von der Verwaltung und vom Antragssteller von Fall zu Fall ernannt werden.
LPA/san


