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südtirolmobil Pass: Steuerlich absetzbare Ausgaben 2025

Ab sofort verfügbar: Übersicht der Abo-Ausgaben für den öffentlichen Nahverkehr

BOZEN (LPA). Die Ausgaben für Abos des öffentlichen Nahverkehrs können von der Einkommenssteuer (IRPEF) des Jahres 2025 abgezogen werden. Die Absetzbarkeit gilt auch für Abonnements von Familienangehörigen, die steuerlich abhängig sind.

Für südtirolmobil Pass Nutzerinnen und Nutzer werden die Ausgaben für 2025 bereits an die Agentur für Einnahmen (Agenzia delle Entrate) übermittelt, damit sie in der vorausgefüllten Steuererklärung, dem sogenannten "Precompilato 730", berücksichtigt werden können. 

Neuerungen ab 2026

Ab diesem Jahr werden die Ausgaben auch für Nutzerinnen und Nutzer mit Prepaid-Vertrag automatisch an die Agentur für Einnahmen übermittelt, im Gegensatz zu den Vorjahren.

Absetzbare Ausgaben

Um die Steuerermäßigung in Anspruch zu nehmen, muss die Zahlung mittels rückverfolgbarer Zahlungsmodalität (zum Beispiel Bankomatkarte, Überweisung, Kreditkarte) erfolgen.

Barzahlungen werden nicht berücksichtigt. Im Falle von Kontrollen müssen die Zahlungsbelege der angegebenen Ausgaben aufbewahrt werden. 

Nicht-absetzbare Ausgaben

Nicht absetzbar sind Aufladungen, die bis zum 31. Dezember 2025 nicht genutzt wurden, ebenso wenig wie Fahrten ins Ausland (zum Beispiel nach Innsbruck), der Transport von Tieren oder Fahrrädern sowie Leistungen wie der Radboxservice, Park&Ride und der Nightliner; außerdem können weder Kosten für Duplikate von Karten noch Versandkosten für Rechnungen bei Postpaid-Verträgen steuerlich geltend gemacht werden.

Übersicht der Abo-Ausgaben 2025

Die PDF-Datei mit den abzugsfähigen Gesamtausgaben für 2025 kann unter folgendem Link heruntergeladen werden. Im persönlichen Bereich des südtirolmobil-Accounts auf myportal.suedtirolmobil.info gibt es zudem eine Übersicht im Bereich Belege beziehungsweise Rechnungen denselben Link zum Download des PDFs für die Eintragung im Steuerformular 730.

Weitere Informationen können über eine Anfrage an den Kundenservice über das Online-Feedbackformular eingeholt werden. 

LPA/red