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INDUSTRIEUNTERNEHMEN – Neuheit für Beihilfeansuchen für Beratung und Weiterbildung – LG 4/1997 Abschnitt V

Ab 01.01.2019 müssen alle neuen Beihilfeansuchen ausschließlich an die Abteilung 35 – Wirtschaft übermittelt werden http://www.provinz.bz.it/de/dienstleistungen-a-z.asp?bnsv_svid=1021564 .

Möglich ist ausschließlich die Abrechnung von vom Amt für Innovation bereits genehmigten Ansuchen für Beratung und Weiterbildung.

INN