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FORSCHUNG: Neuigkeiten in Bezug auf die Mobilität von Forscherinnen und Forschern

Ab 1. Oktober wird es möglich sein, um Beiträge für kurze internationale Mobilitätsperioden von Forscherinnen und Forschern, die im darauffolgenden Jahr stattfinden werden, anzusuchen. Es ist also nicht mehr zwingend notwendig den Antrag in dem Jahr, in welchem die Mobilitätsperiode stattfindet, zu stellen.

Dies bedeutet, dass man im Oktober bereits um Beiträge zur Deckung der Kosten für Verpflegung und Unterkunft im Rahmen einer Forschungsreise, die für das Jahr 2023 geplant ist, ansuchen kann.

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