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Beitragsvergabe an Sozial- und Arbeitergenossenschaften neu geregelt

Mit 2006 neue Kriterien für Beiträge laut Landesgesetz 1/1993 in Kraft

Neuen Regeln folgt die Gewährung von Beiträgen an Genossenschaften im Sozial- und Arbeitsbereich. Auf Vorschlag von Landesrätin Luisa Gnecchi hat die Landesregierung am 08.01.2006 neue Kriterien genehmigt, die den Verwaltungsablauf vereinfachen und den Genossenschaften bei Beratungen sowie beim Vermögensaufbau unter die Arme greifen.

Die Zielgruppe der neuen Beitragskriterien ist klar definiert. So können einerseits die derzeit 87 Sozialgenossenschaften in Südtirol davon profitieren, andererseits jene rund 30 Genossenschaften, die besondere Anliegen auf dem Arbeitsmarkt verfolgen. Dabei geht es um Genossenschaften von Arbeitnehmern, die in die Mobilitätslisten eingetragen sind, oder solchen, die sich auf besondere Formen der Beschäftigung spezialisieren, nicht zuletzt auf die berufliche Ausbildung, Spezialisierung oder Umschulung von Frauen sowie deren Wiedereingliederung in die Arbeitswelt. 

"Erstes Ziel, das wir mit den neuen Kriterien verfolgen, ist eine Vereinfachung des bürokratischen Iters, den die Beitragsgesuche zu gehen haben", erklärt Landesrätin Gnecchi, deren Landesabteilung für Innovation, Forschung, Entwicklung und Genossenschaftswesen gemeinsam mit jener für das Sozialwesen und den Genossenschaften für die Ausarbeitung der neuen Kriterien verantwortlich zeichnet.

Darüber hinaus soll den betroffenen Genossenschaften der Aufbau eigenen Vermögens erleichtert werden. So werden alle Investitionen in Immobilien, Anlagen, Maschinen und Ausstattungsgegenstände, in die Anpassung und Ausstattung von Arbeitsstätten und den Ankauf des erforderlichen Materials unterstützt. Dabei müssen die Ausgaben im Verhältnis zu Größe, finanzieller Lage und Entwicklungsaussichten der Genossenschaften stehen. Neu ist, dass die Mindestgrenze für die Investitionen auf 2500 Euro herabgesetzt wurde und damit auch kleinere Investitionen gefördert werden können.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Unterstützung der Genossenschaften, wann immer diese organisatorische Neuerungen vor- oder Beratungen in Anspruch nehmen wollen. "Wir legen Wert darauf, dass diese Beratungen nicht mehr nur in der Anfangsphase unterstützt werden, sondern immer dann, wenn die Lage der Genossenschaft eine Überprüfung und eine eventuelle Änderung der Strategien verlangt", so Gnecchi. Die Landesrätin verweist auch darauf, dass die neuen Kriterien eine höhere Finanzausstattung der entsprechenden Förderungskapitel notwendig gemacht hätten. "Wir haben im heurigen Jahr für diesen Zweck fast drei Mal mehr Mittel zur Verfügung als noch im Vorjahr", so Gnecchi.