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Arbeiten zur Reform der Aufsicht über Genossenschaften gestartet

 
Die Überwachung von Genossenschaften wird neu geregelt. Den ersten Schritt hin zur Reform des entsprechenden Regionalgesetzes wurde nun mit dem ersten Treffen der verantwortlichen Arbeitsgruppe gesetzt. Die Gruppe besteht aus Experten des Landes und der Provinz Trient sowie aus Vertretern der Genossenschaftsverbände.

Dabei regelt das betroffene Regionalgesetz aus dem Jahr 1954 nicht nur die Überwachung der Genossenschaften in einem engen Sinne, sondern setzt die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen, innerhalb derer sich die derzeit in Südtirol rund 930 Genossenschaften bewegen. "Wir haben die Überwachung der Genossenschaften in Südtirol immer sehr ernst genommen", erklärt dazu die zuständige Landesrätin Luisa Gnecchi. "Auch aufgrund dieser strengen Kontrollen haben wir heute in unserem Land ein Genossenschaftswesen, das als gesund bezeichnet werden kann", so Gnecchi.

Auch wenn die Überwachung der Genossenschaften bis dato funktioniert habe, heiße dies aber nicht, dass es nicht doch Bedarf an Neuerungen und Anpassungen an die aktuelle Situation bedürfe, stellt die Landesrätin klar. Dies auch deshalb, weil das betreffende Regionalgesetz mittlerweile mehr als fünfzig Jahre alt ist. Die Vorgaben für die Arbeitsgruppe, die das neue Gesetz nun vorbereiten soll, sind demnach klar: "Die Grundsätze, die im Gesetz aus dem Jahr 1954 festgehalten sind, sind auch heute noch gültig und werden deshalb auch im neuen Gesetz beibehalten", erklärt dazu Luca Critelli, Direktor des Landesamtes für die Entwicklung des Genossenschaftswesens. Darüber hinaus sei es aber notwendig, einige Änderungen vorzunehmen, um die Überwachung noch effizienter zu gestalten.

Vier Bereiche wird das Reformgesetz regeln. Dies sind das Genossenschaftsverzeichnis, die Überwachung und Kontrolle im engeren Sinne, die vorgesehenen Sanktionen bei Übertretungen und nicht zuletzt die Mutualitätsfonds. Das erste Treffen der Arbeitsgruppe stand im Zeichen der Diskussionen über die Einrichtung einer entsprechenden Überwachungs-Kommission, über deren Aufgaben, über die Inhalte der Überwachung, die Qualifikation der Kontrolleure und nicht zuletzt eine bessere Koordinierung der vorgeschriebenen Kontrollen von Haushalt und Buchhaltung. Auch zur Sprache kam, ob die Überwachung je nach Größe der Genossenschaften unterschiedlich gehandhabt werden sollte.

Ein erstes Grundgerüst des Reformgesetzes soll - so die Vorgabe an die Arbeitsgruppe - noch innerhalb Jänner von den Experten der beiden Länder erarbeitet werden. Dieses Grundgerüst wird dann als Diskussionsgrundlage für die weiteren Treffen der Arbeitsgruppe dienen.