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Genossenschaften und Steuererleichterungen: Gesellschaftsrechtsreform bringt Neues

Im Sinne der gesamtstaatlichen Gesellsschaftsrechtsreform wird zwischen Genossenschaften mit vorwiegender Mitgliederförderung und mit nicht vorwiegender Mitgliederförderung unterschieden, wobei der Großteil der Steuererleichterungen ersteren vorbehalten ist. Diese Unterscheidung kommt nun, zwei Jahre nach Inkrafttreten des Reformgesetzes, voll zur Anwendung. “Etwa 15 bis 20 Prozent der Genossenschaften in Südtirol wird im Jahr 2006 als Genossenschaft mit nicht vorwiegender Mitgliederförderung eingestuft werden", erklärt die für das Genossenschaftswesen zuständige Landesrätin Luisa Gnecchi. Die Landesverwaltung hat in Zusammenarbeit mit den Genossenschaftsverbänden Leitlinien als Hilfestellung für die Genossenschaften erarbeitet.

Sinn und Zweck der Reform des Gesellschaftsrechts war es, zwischen Genossenschaften, die vor allem mit ihren Mitgliedern arbeiten und jenen zu unterschieden, für die das nicht der Fall ist. Diese Unterscheidung findet in den Erleichterungen - vor allem steuerlicher Art - ihren Ausdruck: Genossenschaften, die mit ihren Mitgliedern arbeiten, kommen in den Genuss dieser Erleichterungen, während sie den anderen Genossenschaften großteils vorenthalten werden.

“Seit in Krafttreten der Reform des Gesellschaftsrechts sind zwei Jahre vergangen", erklärt der Leiter des Landesamtes für Entwicklung des Genossenschaftswesens, Luca Critelli, "nun kommen die vom Gesetz vorgesehenen Unterscheidungen im Bereich des Genossenschaftswesen voll zum Tragen. Auf die Genossenschaften, die in den vergangenen zwei Jahren 2004 und 2005 ihre Tätigkeit nicht mit den Mitgliedern durchgeführt haben, kommen somit Änderungen und eine Reihe neuer Verpflichtungen zu. Das Gesetz sieht allerdings auch verschiedene Ausnahmen vor, beispielsweise für Sozialgenossenschaften oder Raiffeisenkassen, die von Rechts wegen mit 'vorwiegender Mitgliederförderung' eingestuft sind."   
 
“Wir rechnen damit, dass etwa 15 bis 20 Prozent der Genossenschaften in Südtirol im kommenden Jahr als Genossenschaft mit nicht vorwiegender Mitgliederförderung eingestuft werden", erklärt die zuständige Landesrätin Luisa Gnecchi. Dieser Prozentsatz liegt unter dem geschätzten gesamtstaatlichen Mittelwert, was nach den Worten der Landesrätin Ausdruck eines stark mitgliederorientierten Genossenschaftswesen in Südtirol ist. 

Um die Genossenschaften im Zusammenhang mit der Gesellschaftsrechtsreform und im Hinblick auf die Einstufung zu unterstützen, hat das Landesamt für Entwicklung des Genossenschaftswesens gemeinsam mit den Genossenschaftsverbänden (Raiffeisenverband, Confcooperative, Lega delle cooperative) einen Leitfaden erarbeitet, in dem die Bedingungen und die Vorgehensweisen für den Übergang von einer Genossenschaftsform in die andere sowie die Aufgaben aller Beteiligten, vor allem der Genossenschaftsverwalter, beschrieben werden.