Veranstaltungen

Konventionen für fachliche Beratung an Sozialgenossenschaften erneuert

 
Das für das Genossenschaftswesen zuständige Landesassessorat wird den Sozialgenossenschaften und den anderen vom Landesgesetz 1/1993 vorgesehenen Genossenschaftstypen weiterhin technische und finanzielle Hilfestellung zur Verfügung stellen. Dies sehen entsprechende Konventionen vor, welche kürzlich erneuert worden sind. Abgeschlossen worden sind diese Vereinbarungen zwischen dem Landesassessorat für das Genossenschaftswesen und den Genossenschaftsverbänden "Confcoooerative" und "Bund der Genossenschaften Südtirol".  

Gefördert werden sollen damit einmal Machbarkeitsstudien zur Bildung von neuen genossenschaftlichen Betrieben wie auch der Beistand und die Beratung zugunsten bereits bestehender Genossenschaften in den ersten Jahren ihrer Tätigkeit. Die dafür erforderlichen Gelder werden vom Landesassessorat bereitgestellt. Die Beratungsleistungen werden von den Genossenschaftsverbänden erbracht.  

Gestärkt werden sollen damit besonders die unternehmerischen Entscheidungsfähigkeiten der Verantwortlichen und Mitglieder der Genossenschaften, hauptsächlich in der Anfangsphase und in den ersten Jahren der Tätigkeit einer neuen Initiative.