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Anpfiff für Konsortium der Garantiegenossenschaften und Garantiegenossenschaft "Sozialfidi"

Service ausbauen und Verwaltungskosten abbauen durch eine Bündelung der Kräfte wollen die Südtiroler Garantiegenossenschaften, die sich zu einem Konsortium zusammenschließen, das „Interconfidi“ heißen wird. Der entsprechende Gesetzvorschlag der Landesräte Werner Frick, Luisa Gnecchi und Richard Theiner wurde am Montag, 22. Mai, von der Landesregierung genehmigt.

„Das neue Konsortium verfolgt das Ziel, die bestehenden Garantiegenossenschaften zu stärken und den Service zu verbessern“, sagen die Landesräte Frick und Gnecchi. Garantiegenossenschaften übernehmen Bürgschaften für ihre Mitglieder, um ihnen den Zugang zu Bankdarlehen und Fremdfinanzierung zu erleichtern.

Aufgaben des Konsortiums „Interconfidi“ werden die Unterstützung der Tätigkeiten der Mitgliedergenossenschaft sein, sowie Kredit- und Finanzberatungen und Dienstleistungen für die Mitglieder. Die am Konsortium „Interconfidi“ beteiligten Garantiegenosschaften behalten ihre Eigenständigkeit sowie ihr Kapital und die Fonds mit den finanziellen Rücklagen und bleiben Entscheidungsträger für die Bürgschaftsleistungen ihrer Mitglieder.

Mit demselben Gesetzentwurf wird die Gründung der Garantiegenossenschaft „Socialfidi“ ermöglicht. Diese richtet sich an Genossenschaften, Vereine, private und religiöse Stiftungen, die im Sozial- und Gesundheitsbereich tätig sind. Die Garantiegenossenschaft „Socialfidi“ ist mit einem eigenen Fonds und mit autonomen Entscheidungsgremien ausgestattet. „Sie tritt im Sinne der Konzentration der Kräfte dem Konsortium „Interconfidi“ bei und wird von diesem betreut. Somit ist keine eigene Verwaltungsstruktur notwendig“, erklären Theiner und Gnecchi.

Das Konsortium „Interconfidi“ baut auf den heutigen vier Garantiegenossenschaften auf. Insgesamt bürgen die vier Organisationen für Finanzierungen in Höhe von 178 Millionen Euro und zählen 2500 Mitglieder. Den Löwenanteil bildet mit 94 Prozent die „Confidi“, die Garantiegenossenschaft der kleinen und mittleren Industriebetriebe. Den Handwerkern steht die „Garantiegenossenschaft für Handwerker“ zur Verfügung; die „Terfidi“ ist die Garantiegenossenschaft für Kaufleute, Gastwirte und Dienstleister. Die „Artisanfidi“ ist die kleinste Garantiegenossenschaft und dient auch der Förderung des Handwerks.

Das neue „Interconfidi“-Konsortium soll nach dem Wunsch der Landesregierung die Räumlichkeiten im neuen Gebäudekomplex in der Südtiroler Straße beziehen. Dorthin verlegt auch die Handelskammer Bozen ihren Sitz. Durch die räumliche Nähe sollen Synergien genutzt werden, etwa bei den vielfältigen Beratungsleistungen der Handelskammer.

Zur Unterstützung der Tätigkeiten des Konsortiums kann die Landesregierung jährlich einen Beitrag auf die Führungskosten geben. Zudem bleibt die Förderung der einzelnen Bürgschaftsgenossenschaften aufrecht.

In den nächsten Wochen wird sich die Gesetzgebungskommission mit dem Gesetzesvorschlag zum „Interconfidi“-Konsortium befassen, sodass er im Herbst dem Landtag zur Diskussion vorgelegt werden kann.