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Arbeitseingliederung: Mehr öffentliche Aufträge an Sozialgenossenschaften


(LPA) Mit einem ganzen Paket an Maßnahmen hat die Landesregierung den Kampf gegen die Armut aufgenommen. Ganz oben auf der Prioritätenliste steht die Eingliederung in die Arbeitswelt auch so genannter schwer Vermittelbarer. Die für das Sozialwesen und für Arbeit und Genossenschaften zuständigen Landesräte, Richard Theiner und Luisa Gnecchi, wollen dabei verstärkt einen neuen Weg einschlagen: die Vergabe von Aufträgen an Sozialgenossenschaften zur Arbeitseingliederung sozial benachteiligter Meschen.

Es gibt in Südtirol eine ganze Reihe von Genossenschaften, die sich darum kümmern, Menschen in Schwierigkeiten in den Arbeitsmarkt einzugliedern. Diese Bemühungen will die Landesregierung nun verstärkt unterstützen, indem sie neben den gängigen Formen der Beitragsvergabe auf eine neue Form der Stärkung setzt: "Wir wollen die Vergabe von Aufträgen an diese Genossenschaften fördern, egal, ob es sich um die Ausführung von Arbeiten oder die Übernahme von Diensten handelt", so Theiner und Gnecchi. Denn: "Wir haben festgestellt, dass den Genossenschaften mehr geholfen ist, wenn sie konkrete Aufträge bekommen als klassische Landesbeiträge."

Die rechtlichen Grundlagen für eine gezielte Förderung der Sozialgenossenschaften bietet Staatsgesetz 381 von 1991. Dieses sieht vor, dass die öffentliche Hand solche Sozialgenossenschaften auch in Abweichung der sonst geltenden Wettbewerbsregelungen bei der Auftragsvergabe bevorzugen darf. Um in Zukunft verstärkt von dieser Möglichkeit Gebrauch machen zu können, hat die Landesregierung eine  Mustervereinbarung zwischen öffentlicher Hand und Sozialgenossenschaften bereit gestellt. Dazu kommt die Anweisung an die Abteilungen des Landes, einen bestimmten Anteil der für Aufträge zur Verfügung stehenden Mittel für Arbeitsaufträge an Sozialgenossenschaften zur Arbeitseingliederung zu reservieren.

Gefördert werden sollen jene Genossenschaften, die sich der Personen annehmen, die die Fähigkeit verloren haben, sich auf dem freien Arbeitsmarkt durchzusetzen, durch entsprechende Unterstützung, Betreuung und speziell auf sie zugeschnittene Ausbildungsprogramme aber wieder an diesen Markt herangeführt werden können. "Damit werden diesen Menschen neue Lebensaussichten gegeben und ihre Abhängigkeit von den Leistungen der öffentlichen Hand vermindert", so Theiner und Gnecchi.

Weitere Informationen gibt's im Landesamt für Familie, Frau und Jugend (Tel. 0471 442100, E-Mail: familie.frau-jugend@provinz.bz.it) oder im Landesamt für die Entwicklung des Genossenschaftswesens (Tel. 0471 413790, E-Mail: gen@provinz.bz.it