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Gesetz zur Neuregelung der Aufsicht über die Genossenschaften genehmigt

 

Der Regionalrat hat am 2. Juli den Gesetzentwurf zur Neuregelung der Aufsicht über die Genossenschaften endgültig genehmigt. "Damit wurde nicht nur ein einheitlicher Gesetzesrahmen geschaffen, auch die Aufgaben wurden klar festgeschrieben und die Verwaltungsabläufe vereinfacht", erklärt die für das Genossenschaftswesen zuständige Landesrätin Luisa Gnecchi.

„Nach verschiedenen Anläufen ist es endlich gelungen, für die Genossenschaften einen organischen und sicheren Rechtsrahmen zu schaffen", fasst die Landesrätin den Werdegang des neuen Regionalgesetzes zusammen. Das Land verfüge seit Jahrzehnten über eine gute Regelung der Genossenschaftsaufsicht, die häufig auch spätere gesamtstaatliche Entwicklungen vorweggenommen habe, betont Gnecchi.

Hauptziel der Reform war es nach den Worten von Landesrätin Gnecchi, die derzeit geltenden Bestimmungen zu vereinheitlichen und zu vereinfachen, um beispielsweise doppelte Kontrollen oder unnötig umfangreiche Verfahren zu vermieden. "Im Rahmen der Aufsicht wird nun der Kontroll- und Beratungsfunktion eine gleichwertige Bedeutung beigemessen. Die Aufsicht soll nicht nur eine Kontrolle sein, sondern auch Hilfestellung für die Verwalter der Genossenschaften", erklärt Gnecchi.

Das neue Regionalgesetz ersetzt das mehrfach abgeänderte Genossenschaftsgesetz aus dem Jahr 1954 und schafft somit einen einheitlichen und übersichtlichen Gesetzesrahmen. Klar definiert werden die Rollen der verschiedenen institutionellen Akteure. Bestätigt wird die mit Übertragung der Vewaltungsbefugnisse an die Länder Südtirol und Trentino Grundausrichtung. Die Tätigkeit der Genossenschaftsverbände sowie die öffentliche Aufsicht über dieselben werden klar geregelt. Überdies werden die Verwaltungsabläufe vereinfacht, wobei die elektronische Datenübertragung systematisch zum Einsatz kommt.

Außerdem regelt das neue Gesetz den Ablauf der Revisionstätigkeit unter Berücksichtigung der EU-Vorgaben ausführlich. Klar definiert werden die Verwaltungsmaßnahmen im Falle der unregelmäßigen Führung einer Genossenschaft und die „schwerwiegenden Unregelmäßigkeiten", bei denen eine Meldung an die Aufsichtsbehörde vorgesehen ist.

Buchprüfung und Bilanzabschlussprüfung werden zu einer einzigen gemeinsamen Kontrolle zusammengelegt. Wobei die betriebliche Mindestgröße eingeführt wird, unter der keine Buchprüfung mehr vorgesehen ist. Dadurch ersparen sich viele kleine Genossenschaften – die bereits der Revisionstätigkeit unterliegen – einen zusätzlichen Aufwand. Geregelt wird schließlich der Zugang der Genossenschaftsmitglieder und anderer zu Aufsichtsergebnissen.