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Genehmigung der Durchführungsverordnung betreffend die Regelung der Aufsicht über die genossenschaftlichen Körperschaften
Mit Dekret des Präsidenten der Region vom 16. Dezember 2008, Nr. 11/l ist die Durchführungsverordnung zum Regionalgesetz vom 9. Juli 2008, Nr. 5 betreffend die Regelung der Aufsicht über die genossenschaftlichen Körperschaften genehmigt worden.
Die Durchführungsverordnung ist am 1. Jänner 2009 mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Region Nr. 1/I-II in Kraft getreten.
Ab diesem Datum findet das Regionalgesetz Nr. 5/2008 Anwendung, das Regionalgesetz Nr. 7/1954 ist damit aufgehoben.
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