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Neue Anwendungsrichtlinien zum Landesgesetz 14/2006 im Bereich Innovationsförderung

Mit Beschluss vom 8. Mai 2018 Nr. 397 hat die Landesregierung die neuen Anwendungsrichtlinien zum Landesgesetz vom 13. Dezember 2006 Nr. 14 im Bereich der Förderung der Innovation genehmigt. 

Die Anwendungsrichtlinien sind am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt wirksam, und zwar am 25. Mai 2018. 

Die neuen Anwendungsrichtlinien gelten für jene Beihilfeanträge, die ab dem Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Region Trentino-Südtirol eingereicht werden; weiters gelten sie für bereits eingereichte, noch nicht genehmigte Anträge.

Für die Einreichung der Beihilfeanträge sind ab dem 25. Mai 2018 ausschließlich die neuen Formulare zu verwenden, welche bereits auf der Internetseite abrufbar sind.

INN