Kulturgüter in Südtirol

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Kreuz

"Saltnerkreuz": Das Kreuzeisen besteht aus zwei handgeschmiedeten, vierkantigen Eisenstäben mit zugespitzten Enden. Längs- und Querbalken sind zu einem Kreuz vernietet.

Objektbezeichnung:
Kreuz
Inventarnummer:
00604.1
Datierung:
1850 - 1899
Material:
Eisen
Technik:
geschmiedet
Institution:
Hoamet Tramin - Museum
Maße:
Höhe 29 cm, Länge 21.5 cm, Breite 1 cm
Historische-kritische Angaben:
Kreuzeisen galten ursprünglich als Wurfwaffe, die zu tragen allerdings verboten war. Ein solches Verbot ist etwa in der Bozner Saltnerordnung aus dem Jahr 1836 ausdrücklich erwähnt: „…erlaubt ist dem Saltner eine Hellebarde und einen Säbel zu tragen, alles andere ist verboten, auch die Eisenkreuze“. Seit jeher wurden diesen Kreuzen Zauberkräfte zugesprochen, weshalb sie von den Saltnern auch weiterhin zum Schutz vor bösen Geistern und Hexen getragen wurden. Dazu musste das beschlossene Verbot jedoch umgangen werden, weshalb die magischen Gerätschaften in jüngerer Zeit eine zweckbestimmtere Form erhielten und ihre kirchliche Weihe erwirkt wurde. Viele dieser Kreuze enthielten deshalb eine Art Reliquie, die in einem Hohlraum des Längsbalkens verstaut wurde. Zugleich trugen sie aber auch eingestanzte magische Zeichen in der üblichen neunfachen Anzahl und nicht selten den Druidenfuß, die der Welt des Aberglaubens zuzuschreiben sind. Nachts trugen die Saltner das Kreuzeisen meist bei sich und befestigten es dafür mit einem Riemen an der Innenseite ihres Rockes. Über die Wirksamkeit dieser Gerätschaften kursierten die wunderlichsten Erzählungen, die von den Saltnern selbst unter das Volk gebracht wurden. Einige dieser Begebenheiten sind in dem 1857 erschienen Werk „Mythen und Sagen Tirols“ auf S. 368 festgehalten.

Das Wort Saltner, das dem mundartlateinischen saltuarius entstammt, bezeichnet eine Person, der ein Gemeinschaftsgut zur Aufsicht anvertraut wurde, weshalb sich die Bezeichnung in zahlreichen Dorfordnungen und Urkunden wiederfindet. Das auszuübende Amt heißt Saltnerei. Mit dem Amt verbunden waren allerlei Pflichten, aber auch Gebräuche und Rechte.
Die Saltner wurden jedes Jahr zu Jakobi (25. Juli) oder Laurenzi (10. August) unter den ledigen Burschen rekrutiert und von der Gemeinde unter Vertrag genommen. Jeder dieser Flurwächter hatte bis zum Ende der Weinlese in seiner Rigl für Ordnung zu sorgen, Wild- und Haustiere fernzuhalten und Traubendiebstahl zu verhindern.
Mit Rigl wird im Allgemeinen eine Flureinheit der Gemeindefeldmark bezeichnet, das Wort entstammt dem lateinischen regula = abgegrenzter Bezirk. Im Etschtal von Meran bis Salurn bezeichnet Rigl außerdem den Aufsichtsbereich der vom Saltner betreuten Flur. In Tramin versahen zeitweise bis zu 23 Männer gleichzeitig diesen Dienst. Ihre Reviere durften die Saltner kaum verlassen; als Unterkunft diente jedem eine kleine Hütte, die oftmals in der Art eines Jägerhochsitzes errichtet war. Verköstigt wurden die Flurhüter von den Bauern, deren Grundstücke sie bewachten. Die Saltnerei begann mit dem Heranreifen der Trauben und endete nach der Erntezeit. Ihren kriegerisch anmutenden Aufputz mit befiedertem Kopfschmuck, den die Saltner zu besonderen Anlässen trugen und mit dem sie auf frühen Postkarten abgebildet sind, kam erst wenig früher in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts in der Meraner Gegend in Mode, um bei den ersten Feriengästen prahlerischen Eindruck zu schinden. Die Gemeinde Kaltern hatte im Jahr 1914 noch neun Saltnerstellen zu vergeben.

Literatur: Matthias Ladurner-Parthanes, Vom Perglwerk zur Torggl (Bozen 1972), S. 137-139.

 

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