Archäologie - Beiträge im Falle von archäologischen Grabungen
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Öffentliche und private Bauherren haben die Möglichkeit, auf eigene Kosten auf den ihnen gehörenden Grundstücken archäologische Grabungen durchführen zu lassen. Für die auf eigene Kosten durchgeführten Grabungen kann die Landesregierung Beiträge gewähren, wofür mit dem eigenen Beitragsgesuch angesucht werden muss.
Die Grabung muss vom Amt für Bodendenkmäler genehmigt und unter dessen Leitung und nach dessen Weisungen durchgeführt worden sein. Es müssen allen Vorschriften des Amtes für Bodendenkmäler Folge geleitet werden. Die durchgeführten Arbeiten müssen vom Amt überprüft und die Angemessenheit der Kosten muss vom Amt bestätigt worden sein.
Generell sind die Kriterien für die Beitragsgewährung für archäologische Grabungen zu beachten.
- Dem Beitragsgesuch muss die originale Endabrechnung über die durchgeführten Grabungsarbeiten beigelegt werden.
- Dem Beitragsgesuch muss außerdem eine von einem befähigten Techniker unterzeichnete Erklärung beigelegt werden, aus der die Art des Bauvorhabens, die zu verbauende unterirdische und urbanistische Kubatur und die Anzahl der Bauherren hervorgehen. Im Falle von gefördertem Wohnbau muss zusätzlich eine Erklärung der zuständigen Gemeinde beigelegt werden. Im Falle von landschaftlichen und landwirtschaftlichen Eingriffen müssen von einem befähigten Techniker die von der Grabung betroffene Fläche vermessen und die entsprechenden Daten dem Amt für Bodendenkmäler mitgeteilt werden.
Dem Beitragsansuchen ist eine Stempelmarke von 14,62 € beizulegen.
- Landesgesetz vom 12. Juni 1975, Nr. 26
- Beschluss der Landesregierung Nr. 906 vom 17.03.2008
Beitragsauszahlung:
Der Beitrag wird mit Beschluss der Landesregierung gewährt; die Auszahlung erfolgt aufgrund eines Ansuchens um Beitragsauszahlung auf stempelfreiem Papier.
Für die Beitragsauszahlung notwendige Dokumente:
- Ersatzerklärung bezüglich der Vorsteuerabzugspflicht
Formulare und Anlagen
Archäologie - Beitragsgesuch archäologische Grabungen
Archäologie - Beitragsauszahlung archäologische Grabungen
- Formulare
Archäologie - Beitragskriterien archäologische Grabungen
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 23.08.2017)
Zuständige Einrichtung
Amt für ArchäologieArmando-Diaz-Straße 8, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 19 30
Fax: 0471 41 19 39
E-Mail: archaeologie@provinz.bz.it
PEC: archaeologie.archeologia@pec.prov.bz.it
Parteienverkehr:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 13.00 Uhr, 14.00 - 17.30 Uhr
Termine
Das Beitragsgesuch muss innerhalb eines Monats nach Abschluss der Grabung beim Amt für Bodendenkmäler, Armando Diaz Straße 8, 39100 Bozen, eingereicht werden.