Beiträge an Museen für Investitionen
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Gefördert werden folgende Investitionen:
- Bau, Renovierung und außerordentliche Instandhaltung von Infrastrukturen, in denen Museen oder Sammlungen untergebracht sind oder untergebracht werden sollen
- Ankäufe für die Durchführung der Aufgaben von direkter musealer Bedeutung (Einrichtungsbedarf sowie Gegenstände für die Ausstattung der Ausstellungsräume, Archive, Depots und Werkstätten, Instrumente, Anlagen und Ähnliches), mit dem Ziel, die Sicherheit, den Lichtschutz, und die Konservierung der Sammlungsobjekte unter anderem durch eine angemessene Klimatisierung der Räume zu optimieren sowie mit dem Ziel, die Präsentation der Objekte zu optimieren
- Ankauf von Bürotechnik zur Unterstützung der fachgerechten Bestandserfassung, der Inventarisierung/Katalogisierung und Dokumentation
- Ankauf und Restaurierung von Sammlungsobjekten
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Gefördert werden können Museen und Sammlungen, die
- keine Gewinnabsicht verfolgen
- über eine geeignete Organisationsstruktur in Südtirol verfügen
- von öffentlichem Interesse sind und deren institutionelle Aufgaben und Zielsetzungen laut Satzung den Zielsetzungen des Landesgesetzes Nr. 6/2017 entsprechen
- öffentlich zugänglich sind
- geregelte Öffnungszeiten haben
- den Qualitätsstandards für Museen und Sammlungen laut Art. 9 der Richtlinien entsprechen
- Antrag auf Beitrag für Investitionen
- Investitionsprogramm
- detaillierter Kostenvoranschlag
- Finanzierungsplan*
- Zeitplan für die Investition
- positives Gutachten des Amtes für Bau- und Kunstdenkmäler im Falle des Ausbaus oder der Einrichtung von Ausstellungsräumen, die unter Denkmalschutz stehen
- bei Bau- und Sanierungsarbeiten ein von einem oder einer Sachverständigen unterzeichneter technischer Bericht, der die veranschlagten Kosten bescheinigt
- Fragebogen zur Selbsteinschätzung*
- Vollständiges Inventar (bei Erstanträgen)
- Gründungsakt und Satzung (bei Erstanträgen bzw. Änderungen)
- Erklärung über die Rechtspersönlichkeit (bei Erstanträgen bzw. Änderungen) *
*Die Formulare hierzu finden Sie unter >Anlagen auf der Webseite.
Im Falle eines ergänzenden Beitrages werden ein neuer Begleitbericht, Kostenvoranschlag, Finanzierungsplan und neuer Zeitplan benötigt.
Stempelmarke zu 16,00 auf Förderantrag
Stempelsteuerfrei sind: öffentliche Körperschaften, ONLUS und Vereine, die im Verzeichnis der ehrenamtlich Tätigen eingetragen sind.
- Beschluss vom 14. September 2021, Nr. 785: Aktualisierung des Stundensatzes für die erbrachten freiwilligen Leistungen im Wirkungsbereich der Förderung für Museen und Sammlungen
- Beschluss der Landesregierung vom 06. Februar 2018, Nr. 122: Richtlinien zur Förderung von Museen und Sammlungen
- Landesgesetz vom 16. Juni 2017, Nr. 6: Landesgesetz über die Museen und Sammlungen
Der Online-Dienst für Anträge auf Beitrag an Museen für die ordentliche Tätigkeit ist nur vom 01.10. bis 01.12. des Jahres, vor jenem, auf das sich der Beitrag bezieht verfügbar.
Weitere Informationen finden Sie in der Mitteilung Museumsförderung.
Der Museumsbeirat begutachtet die eingereichten Anträge inhaltlich und erarbeitet Vorschläge für die Förderung. Der Abteilungsdirektor/Die Abteilungsdirektorin gewährt die Förderbeiträge mittels Dekret. Die Mitteilung über die Entscheidung und eventuelle Förderhöhe wird Ihnen vom Amt für Museen und museale Forschung schriftlich übermittelt.
Die Begünstigten weisen im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit in angemessener Form darauf hin, dass die Tätigkeiten und Investitionen finanziell durch die Autonome Provinz Bozen, Amt für Museen und museale Forschung, unterstützt werden. Das Förderlogo zum Herunterladen finden Sie hier.
Für die Auszahlung der gewährten Förderung kann der dafür vorgesehenen Antrag auf Auszahlung heruntergeladen werden (siehe Formulare und Anlagen).
Im Sinne von Artikel 2 Absatz 3 des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr.17, in geltender Fassung, führt die zuständige Landesabteilung Stichprobenkontrollen bei mindestens sechs Prozent der Begünstigten durch.
Die Auslosung der Anträge, die der Stichprobenkontrolle unterzogen werden, findet jährlich statt.
Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.
Formulare und Anlagen
Antrag auf Beitrag an Museen für Investitionen (Artikel 10 des Landesgesetzes vom 16. Juni 2017, Nr. 6)
- Besuchen Sie unseren Online-Dienst
Erklärung Rechtspersönlichkeit
- Formulare
- Erklärung Rechtspersönlichkeit [25 KB]
- Formulare
Beschluss der Landesregierung vom 06. Februar 2018, Nr. 122
Finanzierungsplan Investitionen
- Formulare
- Finanzierungsplan Investitionen [58 KB]
- Formulare
Fragebogen zur Selbstevaluierung
- Formulare
- Fragebogen zur Selbstevaluierung [72 KB]
- Formulare
Antrag auf Auszahlung Beitrag
- Formulare
- Antrag auf Auszahlung Beitrag [63 KB]
- Formulare
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 21.09.2022)
Zuständige Einrichtung
Amt für Museen und museale ForschungPascolistraße 2A, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 68 32
E-Mail: museen@provinz.bz.it
PEC: museen.musei@pec.prov.bz.it
Termine
Im Laufe des Bezugsjahres, in jedem Fall jedoch innerhalb 30. November des Jahres.