Beiträge für museale Projekte im Rahmen des Euregio-Museumsjahr 2025
Bis zum 30. November 2023 können Museen, Sammlungen und Vereinigungen von Museen mit Sitz in Südtirol im Rahmen einer Ausschreibung Anträge auf einen Beitrag für museale Projekte im Zusammenhang mit dem Euregio-Museumstag 2025 einreichen. Abhängige Körperschaften des Landes und seine Stiftungen sind von der Ausschreibung ausgeschlossen.
Das gemeinsame Museumsjahr 2025 der Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino trägt den Titel „1525–2025 Museum.denk(t) weiter!“. Das Euregio-Museumsjahr nimmt das Erinnern an die Bauernkriege im Jahr 1525 – ein für die Geschichte der heutigen Europaregion prägendes Geschehen - zum Anlass, Fragen der sozialen Gerechtigkeit, des Umgangs mit Krisen und gesellschaftlichen Umbrüchen sowie des Widerstands im musealen Kontext zu thematisieren.
Im Rahmen der Ausschreibung können Ausstellungen, Installationen, Veranstaltungen, Vermittlungsangebote sowie andere mit dem Euregio-Museumsjahr 2025 zusammenhängende Initiativen mit einem Fördersatz von maximal 80 Prozent der zugelassenen Ausgaben gefördert werden. Für die Ausschreibung stehen 200.000 Euro zur Verfügung. Es wird eine Rangordnung der förderfähigen Projekte erstellt, die Beiträge werden in der absteigenden Reihenfolge der endgültigen Rangordnung gewährt, bis die zur Verfügung stehenden Geldmittel ausgeschöpft sind.
Der Antrag muss bis 30. November 2023 beim Amt für Museen und museale Forschung ausschließlich mittels PEC-Mail an folgende Adresse eingereicht werden: museen.musei@pec.prov.bz.it.
Bei Fragen kontaktieren Sie bitte das Amt für Museen und museale Forschung unter museen@provinz.bz.it
Gefördert werden Projekte von Museen, Sammlungen und Vereinigungen von Museen mit Sitz in Südtirol, die sich mit dem Themenschwerpunkt der Bauernkriege im Jahr 1525 unter dem Motto „1525-2025 Museum.denk(t) weiter!“ in seinen unterschiedlichen Facetten befassen, beginnend mit den folgenden Fragen: Welche sozialen Spannungen und Konflikte prägen unsere Gegenwart? Wofür lohnt es sich zu kämpfen? Birgt jede Krise auch Chancen in sich? Wie können wir eine gerechtere Gesellschaft gestalten und eine nachhaltige Entwicklung sicherstellen? Was macht ein gutes Leben aus und wie können möglichst viele Menschen ein solches führen? Und welchen Beitrag können Museen dazu leisten?
Gefördert werden können Museen, Sammlungen und Vereinigungen von Museen, die
- keine Gewinnabsicht verfolgen
- über eine geeignete Organisationsstruktur in Südtirol verfügen
- von öffentlichem Interesse sind und deren institutionelle Aufgaben und Zielsetzungen nach Satzung den Zielsetzungen des Landesgesetzes Nr. 6/2017 entsprechen
- öffentlich zugänglich sind
- geregelte Öffnungszeiten haben
- den Qualitätsstandards für Museen und Sammlungen nach Art. 9 der Richtlinien entsprechen
Es muss mindestens einer der nachstehenden Punkte erfüllt sein. Bei Nichterfüllung erfolgt der Ausschluss des Antrages.
- gemeinsame Projekte von zwei oder mehreren musealen Einrichtungen in mindestens zwei Landesteilen
- interdisziplinäre Projekte
- Projekte, die außerhalb des musealen Raumes gezeigt werden (z. B. im öffentlichen Raum oder an sonstigen ungewöhnlichen Ausstellungsorten)
- mobile Ausstellungsprojekte
- Projekte mit einem innovativen Vermittlungskonzept bzw. einer besonderen Zielgruppenansprache (Mehrsprachigkeit – zumindest Deutsch und Italienisch – wird vorausgesetzt)
- Projekte, die nicht nur in der Geschichte bleiben, sondern einen Beitrag zur Auseinandersetzung mit der Aktualität des Themas leisten (Gegenwartsrelevanz)
- Projekte, deren Vernetzungsansätze mit anderen Einrichtungen aus der Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino über das Jahr 2025 hinausreichen und insofern als nachhaltig zu betrachten sind
- Antrag auf Beitrag an Museen für Projekte 2024-2025 - Euregio-Museumsjahr 2025
- Projektbeschreibung (Art. 9, Absatz 1, Buchstabe a) der Ausschreibung)
- Kurze Darstellung der beteiligten Institutionen (Art. 9, Absatz 1, Buchstabe b) der Ausschreibung)
- Finanzierungsplan (Art. 9, Absatz 1, Buchstabe c) der Ausschreibung)
- Detaillierte Kostenvoranschläge (Art. 9, Absatz 1, Buchstabe d) der Ausschreibung)
- Zeitplan für das Projekt samt Aufteilung der Ausgaben (Art. 9, Absatz 1, Buchstabe e) der Ausschreibung)
- Erklärung über die Rechtspersönlichkeit (bei Erstansuchen bzw. Änderungen/Ergänzungen)
- Weitere Anlagen
*Diese Formulare finden Sie auch im Bereich „Formulare und Anlagen“ unten auf dieser Webseite.
Stempelmarke zu 16,00 auf Förderantrag.
Stempelsteuerfrei sind: öffentliche Körperschaften, ONLUS und Vereine, die im Verzeichnis der ehrenamtlich Tätigen eingetragen sind.
- Ausschreibung Euregio-Museumsjahr 2025 "1525-2025 Museum.denk(t) weiter!"
- Beschluss vom 14. September 2021, Nr. 785: Aktualisierung des Stundensatzes für die erbrachten freiwilligen Leistungen im Wirkungsbereich der Förderung für Museen und Sammlungen
- Beschluss der Landesregierung vom 06. Februar 2018, Nr. 122: Richtlinien zur Förderung von Museen und Sammlungen
- Landesgesetz vom 16. Juni 2017, Nr. 6: Landesgesetz über die Museen und Sammlungen