Gesetzgebung
Südtirol hat dank der Autonomie im Kulturbereich primäre Gesetzgebungsbefugnis. Für die Museen des Landes bedeutet dies, dass ein eigenes Gesetz ihre Tätigkeiten regelt und dass sich eine eigene Fachabteilung um sämtliche museale Angelegenheiten kümmert.
Die geltenden Bestimmungen sind:
Landesgesetz vom 16. Juni 2017, Nr. 6, “Landesgesetz über die Museen und Sammlungen“