Frag den Förster!

Frag den Förster

[Allgemein]
Hallo! Ist das Aufstellen von Marderfallen in Südtirol nicht verboten?
Grundsätzlich ist das Fangen von Mardern verboten. Ein Dekret des zuständigen Landesrates erlaubt es aber, in öffentlichen und privaten Gebäuden aus Sicherheitsgründen und zur Verhinderung bzw. Vorbeugung von Schäden, Steinmarder mit Kastenfallen zu fangen, sofern es keine Alternativlösungen gibt. Über das Zutreffen dieser Voraussetzungen und die Fangerlaubnis entscheidet ein Beamter des Landesforstkorps (=„Förster“) oder der örtlich zuständige Jagdaufseher. Die gefangenen Marder werden von den Aufsichtsorganen in geeigneten Habitaten freigelassen, in denen die kleinen Beutegreifer keine Schäden anrichten können.

Datum: 19.3.2018
[Allgemein]
Dürfen jetzt alle Autos vom Grünen Baum in Vöran bis zur Leadneralm hinauf fahren? Wir zählen hier am Weiher, wo das Schild LANDSCHAFTSCHUTZGEBIET steht, heute am 31.12 insgesamt 15Autos !!!!?!! 
Der Landschaftsplan der Gemeinde Vöran sieht vor, dass das Fahrverbot vom Grünen Baum bis zu Leadneralm im Zeitraum 1. November bis 30. April nicht gilt. Somit durften zu Silvester 2017 alle Fahrzeuge bis zum Weiher fahren.

 

Datum: 31.12.2017
[Allgemein]
Guten Tag, wollte meimal wissen wenn ich in meinen Garten (landwirtschaftliches Grün eine holzhütte mit Bedachung und Seitenwände in Holz errichte benötige ich eine Genehmigung auch vom Forstamt oder nur von der Gemeide . Ist das begrenzt auf Grße oder gilt es bei einer badachung von 1 m²
Für die Errichtung einer Holzhütte nach Art. 46 DLH 5/1998 ist keine Genehmigung durch die Forstbehörde notwendig. Es ist eine Meldung bei der Gemeinde zu machen. Laut zitiertem Artikel „gelten als Holzhütten Flugdächer, welche ausschließlich für die Lagerung von festem Heizmaterial bestimmt sind, deren Ausmaß 1 m² je 15 m² der Wohnfläche des am 1. Oktober 1997 bestehenden Gebäudes nicht überschreiten darf. Die Höhe darf 2,5 m nicht überschreiten.“

 
Datum: 25.1.2018
[Allgemein]
Hallo, unsere Töchter würden gerne in unserem Wald ein Baumhaus errichten. Ist das erlaubt?Muss der örtliche Förster die Erlaubnis erteilen?Gibt es Richtlinien bezüglich Größe usw.? Vielen Dank C.F.
Im Wald ist grundsätzlich gemäß Art. 107 LG 13/1997 jegliche Bautätigkeit untersagt. Wenn jedoch für Spielzwecke ein bescheidenes Häuschen auf einem Baum von Kinderhand gebastelt wird, wird dies nicht als Bautätigkeit betrachtet. Jedenfalls nicht möglich ist die Errichtung von Baumhäusern für Wohnzwecke.

Datum: 13.1.2018
[Allgemein]
Guten Tag, wie sehen die gesetzlichen Regelungen aus, wenn ich ein Baumhaus ca 4qm in meinem Wald erichten möchte?
Gemäß Art. 107 Abs. 21 des Landesgesetzes 13/1997 können „im Waldgebiet nur solche Gebäude errichtet werden, die für dessen rationelle Bewirtschaftung unerlässlich sind“. Laut Beschluss der Landesregierung 4179/2001 können Gebäude zur Bewirtschaftung nur errichtet werden, sofern eine zusammenhängende Waldfläche von mindestens 50 ha vorliegt. Baumhäuser sind nicht als solche Gebäude anzusehen. 

Eine Ausnahme bilden lediglich die sogenannten „Reviereinrichtungen“, d.h. Infrastrukturen zur Jagd, sofern ein solches „Baumhaus“ einen Grundriss von maximal 2,0 x 1,5 m aufweist.

Datum: 7.10.2017
[Allgemein]
Wir haben kürzlich darüber diskutiert, ob es erlaubt ist, im Wald Kastanien zu sammeln. Konkret geht es um den Montiggler Wald, in dem es meines Wissens keine Kastanienheine gibt, sondern die Bäume wild wachsen, oder im Rahmen von Aufforstungsaktionen gepflanzt wurden. Gibt es dazu eine gesetzliche Regelung? Mir ist bewusst, dass in Kastanienheinen, in der Nähe von Höfen, z.B. auf dem Kestnweg u.ä. das Sammeln verboten ist, Vielen Dank für die Information.
Gemäß 820 Zivilgesetzbuch stehen die natürlichen Früchte, unabhängig davon, ob es sich um Kastanien in Hainen, Aufforstungen oder im Wald handelt, dem jeweiligen Grundeigentümer zu und nicht dritten Personen. Der Grundeigentümer kann privat oder öffentlich sein. Bei öffentlichem Grundeigentum wird das Sammeln natürlicher Früchte stillschweigend geduldet, bei Pivateigentum ist immer das Einverständnis einzuholen. 

Datum: 6.10.2017
[Allgemein]
Gibt es Südtirol "meldepflichtige" Pflanzen? Habe vor kurzem einen Riesenbärenklau gemeldet, aber auch Amrosiapflanzen sind gewaltig im Vormarsch.Vielen Dank und liebe Grüße!
Es besteht keine allgemeine gesetzliche Meldepflicht für diese Pflanzen, allerdings sollte ihr Vorkommen der örtlichen Forststation gemeldet werden, da diese gezielte Bekämpfungsmaßnahmen veranlassen kann.


Datum: 6.8.2017
[Allgemein]
Guten Tag, ich hätte gerne gewußt, wie das Zelten oder Biwakieren in freierer Natur geregelt ist, bzw. was ist erlaubt und was nicht. Danke!
In einigen Gebieten Südtirols mit besonderer landschaftlicher Unterschutzstellung ist das Lagern mit Zelten und der Aufenthalt mit Wohnwagen und dergleichen, mit Ausnahme des hochalpinen Biwaks, verboten (beim Biwakieren handelt es sich um eine Sonderform des nächtlichen Aufenthalts im Hochgebirge während eines kurzen durch den Anlass gebotenen Zeitraums (z.B. Notsituation, Witterungsumschwung, Müdigkeit, Erschöpfung). Hierbei kann auch ein mitgebrachtes Zelt oder eine vor Ort vorhandene Biwackschachtel verwendet werden).  

Zu den Gebieten mit Zelt- und Campierverbot (mit Ausnahme des hochalpines Biwakierens) gehören die sieben Naturparke und das Schutzgebiet der Seiseralm. Verboten ist zudem das Zelten und Campieren im Nationalpark Stilfserjoch außerhalb der eigens ausgewiesenen und ausgestatteten Flächen, in den Biotopen, Naturdenkmälern, Trinkwasserschutzgebieten, auf Demanialgrund, sofern auf letzterem entsprechende Verbotsschilder angebracht sind. 

In einigen Fällen finden sich in den Landschaftsplänen (z.B. Landschaftsplan der Gemeinde Ritten, Landschaftspläne der Gemeinden Jenesien, Mölten, Vöran) Zelt- und Campierverbote für bestimmte Gebietsbereiche. Zu beachten sind etwaige auf Gemeindeebene erlassene Verordnungen. 

Datum: 3.8.2017
[Allgemein]
Hallo, habe eine Frage bezüglich Rothühner. Ich habe auf der Leiteralm direkt hinter der Hütte (ca 10mt) ein Rothuhn fotografiert, das wahrscheinlich von Almbesuchern, die auf der Wiese hinter der Hütte auf Decken lagen, aufgescheucht wurde. Nachdem ich mich online über des farbenfrohe Tier informiert hatte, das nur noch in wenigen Orten Europas (Texelgruppe, oberer Vinschaug und Spanien) vorhanden ist, stieß ich auf eine Infoseite der Jagd und Forstwirtschaft des Landes Südtirol, in der die Jagd auf diese Hühnervögel in dem Naturschutzgebiet "Texelgruppe" und im oberen Vinschgau freigegeben wurde. Da es sich europaweit um ein streng geschütztes Tier handelt, möchte ich wissen, welchen Schaden es verursacht, bzw. welche trifftigen Gründe es für die Abschußbewilligung dieser gefährdeten Vogelart in Südtirol gibt?
Bei ihrer Wanderung hatten Sie das Glück, ein Steinhuhn beobachten zu können. Dieses an spezifische Lebensräume gebundene Feldhuhn ist in einigen Gebieten der Alpen jagdbar, unterliegt hierzu jedoch strengen Richtlinien. 
In Südtirol unterliegt die Jagd einer jährlichen Verträglichkeitsprüfung: Es werden genaue Bestandeserhebungen (Zählungen) durchgeführt, die als Grundlage für die Entscheidung dienen, ob und wieviele Steinhühner erlegt werden dürfen. 
Das Steinhuhn verursacht keine Schäden und es gibt in dieser Hinsicht keine Notwendigkeit für eine Bejagung. Sofern die Bejagung aber die Steinhuhnpopulation nicht gefährdet, ist eine geringe jagdliche Nutzung möglich, andernfalls nicht. Als Gefährdungsursache für das Steinhuhn spielt der begrenzte Lebensraum eine bedeutendere Rolle.

Datum: 11.5.2017
[Allgemein]
Gibt es eine gesetzliche Regel über eine maximal Steigung von Feldwegen, bzw. gibt es ein technisches Regelwerk was breiten Steigungen und Querneigungen betrifft? Wo kann man es einsehen? Vielen Dank und schönen Gruß nach Bozen
Es gibt keine gesetzliche Regelung für die Maximalsteigung von Feldwegen. Wenn jemand einen Weg errichten möchte, muss er vorher die erforderlichen Genehmigungen (Landschaftschutz-, Raumordnungs- und Forstgesetz) einholen, welche aufgrund von gesetzlich definierten Schwellenwerten der Länge, Breite und Steigung solcher Wege und des Geländes verschieden sind.
Somit ist es ratsam, sich bei der zuständigen Forststation und dem Gemeindebauamt zu informieren. Weil der Bau von Wegen auch finanziell gefördert werden kann, sollte auch bei der Forststation nachgefragt werden.

Datum: 4.4.2017