Aktuelles
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Landwirtschaftszählung: Anzahl der Betriebe nahezu unverändert
Die Landwirtschaftszählung 2020 wurde heute (22. Mai) veröffentlicht und gibt einen Überblick über die Struktur der Landwirtschaft und Viehhaltung. Landesrat Schuler spricht von solider Entwicklung.
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Teilweise Aufhebung des Verbotes, bienengefährliche Pflanzenschutzmittel auszubringen (oberhalb 800 m Meereshöhe in den Gemeinden Gemeinden Mals, Schluderns, Laas, Glurns, Taufers im Münstertal und Prad am Stilfserjoch)
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Teilweise Aufhebung des Verbotes, bienengefährliche Pflanzenschutzmittel auszubringen (oberhalb 750 m Meereshöhe sowie ausschließlich im Vinschgau ab Töll in den Anbaulagen oberhalb 800m, mit Ausnahme der Gemeinden Mals, Schluderns, L
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Landesagentur für Bevölkerungsschutz sucht Landwirtschaftstechniker
Für das Amt für öffentliches Wassergut sucht die Landespersonalabteilung einen Landwirtschaftstechniker oder -technikerin. Bewerben kann man sich bis zum 26. Mai.
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Teilweise Aufhebung des Verbotes, bienengefährliche Pflanzenschutzmittel auszubringen (Eisacktalab Waidbruck von 500 m bis 750 m Meereshöhe sowie Vinschgau von 500m bis 800 m Meereshöhe)
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Teilweise Aufhebung des Verbotes, bienengefährliche Pflanzenschutzmittel auszubringen (von 500 m bis 750 m Meereshöhe, mit Ausnahme des Vinschgaus ab Töll und des Eisacktales ab Waidbruck)
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Teilweise Aufhebung des Verbotes, bienengefährliche Pflanzenschutzmittel auszubringen (Obstbauanlagen bis 500m Meereshöhe)
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Verbot, während der Obstblüte bienengefährliche Pflanzenschutzmittel auszubringen (über 750 m Meereshöhe, sowie ausschließlich im Vinschgau (ab der Töll), in den Anbaulagen oberhalb 800 m)
Verbot, während der Obstblüte bienengefährliche Pflanzenschutzmittel auszubringen Landesgesetz vom 15. April 2016, Nr. 8, in geltender Fassung
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Verbot, während der Obstblüte bienengefährliche Pflanzenschutzmittel auszubringen (von 500 m bis 750 m Meereshöhe und ausschließlich im Vinschgau, ab der Töll, in Anbaulagen zwischen 500 und 800 m Meereshöhe) sowie im E
Verbot, während der Obstblüte bienengefährliche Pflanzenschutzmittel auszubringen Landesgesetz vom 15. April 2016, Nr. 8, in geltender Fassung
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Verbot, während der Obstblüte bienengefährliche Pflanzenschutzmittel auszubringen (bis 500m Meereshöhe)
Verbot, während der Obstblüte bienengefährliche Pflanzenschutzmittel auszubringen Landesgesetz vom 15. April 2016, Nr. 8, in geltender Fassung