Erbhof
(Externer Link) Die Auszeichnung "Erbhof" ehrt jene Familien, die seit mindestens 200 Jahren, also über mehrere Generationen hin, in direkter Erbfolge am geschlossenen Hof festgehalten haben.
Voraussetzungen
- Es muss sich um einen geschlossenen Hof handeln.
- Der Eigentümer muss den Hof selbst bewohnen und bewirtschaften.
- Der Hof muss seit mindestens 200 Jahren ohne Unterbrechung, innerhalb derselben Familie in gerader Linie oder in der Seitenlinie bis zum zweiten Grad, im Erbwege oder durch Rechtsgeschäfte unter Lebenden übertragen worden sein.
Verfahren
Der Antrag, versehen mit einer Stempelmarke zu 16 €, wird an das Amt für bäuerliches Eigentum, Brennerstrasse 6, 39100 Bozen, gestellt.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizulegen:
- Handschriftlicher Grundbuchsauszug mit vollständigem B-Blatt, aus dem die Hofeigentümer seit der Grundbuchsanlegung hervorgehen. Die Erbfolge vor der Grundbuchsanlegung (ca. 1900) wird in den sog. Verfachbüchern, welche im Landesarchiv aufbewahrt werden, überprüft.
- Eventuelle Urkunden, die für den Nachweis des 200-jährigen Besitzes innerhalb derselben Familie dienlich sind.
- Kopie des gültigen Personalausweises.
Hier den Antrag stellen(Externer Link)
Verleihung
Die Verleihung der Auszeichnung „Erbhof“ erfolgt mit Dekret des Landesrates für Landwirtschaft. Die offizielle Verleihung der Erbhofurkunde und die Überreichung des Erbhofschildes finden üblicherweise im Rahmen von Bezirksversammlungen des Bauernbundes statt.
Gesetzliche Bestimmung
Landesgesetz vom 26. März 1982, Nr. 10
