Datenbank für ökologisch/biologisch aufgezogene Tiere
In einen Bio-Betrieb dürfen ausschließlich ökologische/biologische Tiere eingestellt werden. Der Ökounternehmer, der Tiere in den Betrieb einstellen möchte, überprüft die Verfügbarkeit von ökologischen/biologischen Tieren in der Tier- und Warenbörse - Angebote auf der Internetseite www.bioland.de/erzeuger/warenboerse(Externer Link) (bei PLZ-Bereich „I“ eingeben). Nur wenn ökologische/biologische Tiere nicht in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen, können konventionelle Tiere zu Zuchtzwecken in einen Betrieb eingestellt werden.
- Beim erstmaligen Aufbau eines Tierbestandes können Tiere aus konventionellen Betrieben eingestellt werden; hierfür gelten die in Art. 9 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 genannten Bedingungen.
- Bei einer Bestandserneuerung können männliche und weibliche nullipare (noch nie geboren) Zuchttiere aus konventionellen Betrieben eingestellt werden; hierfür gelten die in Art. 9 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 genannten Bedingungen und es ist vorbehaltlich einer Genehmigung oder eines Nichtverfügbarkeitsnachweises möglich.
Wie erhalte ich den Nichtverfügbarkeitsnachweis für die Einstellung von nichtbiologischen weiblichen nulliparen Rindern (einschließlich Bubalus- und Bisonarten) und Equide (Pferde, Esel, usw.), wenn diese nicht biologisch verfügbar sind?
Der Ökounternehmer, der weibliche nullipare Tiere in den Betrieb einstellen möchte, überprüft die Verfügbarkeit von ökologischen/biologischen Tieren in der Tier- und Warenbörse - Angebote auf der Internetseite www.bioland.de/erzeuger/warenboerse(Externer Link) (bei PLZ-Bereich „I“ eingeben). Wenn dabei festgestellt wird, dass keine ökologisch/biologisch aufgezogenen Tiere der gewünschten Art, Rasse, Alter oder Produktionsausrichtung verfügbar sind, druckt sich der Ökounternehmer die entsprechende Internetseite aus. Der Ausdruck dokumentiert die Nichtverfügbarkeit. Mit diesem Nichtverfügbarkeitsnachweis ist es in der Folge gestattet, konventionelle Tiere in den Betrieb einzustellen. Die Dokumentation ist aufzubewahren und wird der Kontrollstelle im Rahmen der jährlichen Kontrolle vorgelegt.
Die Biobestimmungen sehen eine Obergrenze für die Einstellung von konventionellen weiblichen Rindern oder Equiden von maximal 10 % des Bestandes an ausgewachsenen Tieren vor.
Bei Betrieben mit weniger als 10 Rindern oder Equiden ist die Anzahl auf maximal 1 konventionelles weibliches Tier festgelegt, das pro Jahr in den Betrieb eingestellt werden kann. Der Ökounternehmer muss auch in diesem Fall seine Überprüfung durch einen Ausdruck der Webseite, aus dem die Nichtverfügbarkeit hervorgeht, dokumentieren und diesen Nichtverfügbarkeitsnachweis der Kontrollstelle im Rahmen der jährlichen Kontrolle vorlegen.
Darf der Prozentsatz von 10% erhöht werden?
Unter bestimmten Voraussetzungen kann bei der Erneuerung des Bestandes oder der Herde der Prozentsatz von konventionell aufgezogenen Tieren auf bis zu 40% erhöht werden. Der Bio-Unternehmer stellt dafür den folgenden Antrag an seine Kontrollstelle, die ihrerseits bei der Abteilung Landwirtschaft um die Genehmigung der Erhöhung ansucht. Dem Antrag muss der Ausdruck der Tier-Datenbank über die Nichtverfügbarkeit beigelegt werden (Nichtverfügbarkeitsnachweis).
Wie erhalte ich den Nichtverfügbarkeitsnachweis für die Einstellung von nichtbiologischen weiblichen nulliparen Schweinen, Schafen und Ziegen, wenn diese nicht biologisch verfügbar sind?
Der Ökounternehmer, der weibliche nullipare Tiere in den Betrieb einstellen möchte, überprüft die Verfügbarkeit von ökologischen/biologischen Tieren in der Tier- und Warenbörse - Angebote auf der Internetseite www.bioland.de/erzeuger/warenboerse(Externer Link) (bei PLZ-Bereich „I“ eingeben). Wenn dabei festgestellt wird, dass keine ökologisch/biologisch aufgezogenen Tiere der gewünschten Art, Rasse, Alter oder Produktionsausrichtung verfügbar sind, druckt sich der Ökounternehmer die entsprechende Internetseite aus. Der Ausdruck dokumentiert die Nichtverfügbarkeit. Mit diesem Nichtverfügbarkeitsnachweis ist es in der Folge gestattet, konventionelle Tiere in den Betrieb einzustellen. Die Dokumentation ist aufzubewahren und wird der Kontrollstelle im Rahmen der jährlichen Kontrolle vorgelegt.
Die Biobestimmungen sehen eine Obergrenze für die Einstellung von konventionellen weiblichen Schweinen, Schafen oder Ziegen von maximal 20 % des Bestandes an ausgewachsenen Tieren vor.
Bei Betrieben mit weniger als 5 Schweinen, Schafen oder Ziegen ist die Anzahl auf maximal 1 konventionelles weibliches Tier festgelegt, das pro Jahr in den Betrieb eingestellt werden kann. Der Ökounternehmer muss auch in diesem Fall seine Überprüfung durch einen Ausdruck der Webseite, aus dem die Nichtverfügbarkeit hervorgeht, dokumentieren und diesen Nichtverfügbarkeitsnachweis der Kontrollstelle im Rahmen der jährlichen Kontrolle vorlegen.
Darf der Prozentsatz von 20% erhöht werden?
Unter bestimmten Voraussetzungen kann bei der Erneuerung des Bestandes oder der Herde der Prozentsatz von konventionell aufgezogenen Tieren auf bis zu 40% erhöht werden. Der Bio-Unternehmer stellt dafür den folgenden Antrag an seine Kontrollstelle, die ihrerseits bei der Abteilung Landwirtschaft um die Genehmigung der Erhöhung ansucht. Dem Antrag muss der Ausdruck der Tier-Datenbank über die Nichtverfügbarkeit beigelegt werden (Nichtverfügbarkeitsnachweis).
Welche Ausnahmen gelten bei der Einstellung von gefährdeten Rassen?
Bei der Einstellung von Rassen, die gefährdet sind, der landwirtschaftlichen Nutzung verloren zu gehen, muss es sich nicht unbedingt um nullipare Tiere handeln, sie können somit bereits geboren haben.
Zu den gefährdeten Rassen zählen in Südtirol jene, die im aktuellen Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum aufgelistet sind:
- Rinderrassen:
- Pinzgauer, Pusterer Sprinzen (Pustertaler), Grauvieh und Original Braunvieh.
- Schafrassen:
- Villnösser Schaf, Schwarzbraunes Bergschaf, Tiroler Steinschaf und Schnalser Schaf.
- Pferderassen:
- Noriker.
Wie kann ich Geflügel einstellen, wenn dieses nicht biologisch verfügbar ist?
Ein Ökounternehmer, der konventionell aufgezogenes Geflügel in den Betrieb einstellen möchte, benötigt dafür stets eine Genehmigung. Das Geflügel für die Eier- oder Fleischerzeugung muss weniger als 3 Tage sein. Bis zum 31. Dezember 2018 können unter bestimmten Voraussetzungen auch nicht biologische Tiere eingestellt werden, die weniger als 18 Wochen alt sind. Der Ökounternehmer, der Geflügel in den Betrieb einstellen möchte, überprüft die Verfügbarkeit von ökologischen/biologischen Tieren in der Tier- und Warenbörse - Angebote auf der Internetseite www.bioland.de/erzeuger/warenboerse (bei PLZ-Bereich „I“ eingeben). Wenn dabei festgestellt wird, dass keine entsprechenden ökologisch/biologisch aufgezogenen Tiere verfügbar sind, druckt sich der Ökounternehmer die entsprechende Internetseite aus. Der Ausdruck dokumentiert die Nichtverfügbarkeit. Der Biounternehmer stellt dann mittels des folgenden Formulars an seine Kontrollstelle den Antrag um Genehmigung zur Einstellung in den Betrieb von nicht ökologischem/nicht biologischem Geflügel. Die Kontrollstelle wiederum holt sich bei der Abteilung Landwirtschaft die Genehmigung des Antrages ein. Dem Antrag ist ein aktueller Ausdruck der Tier-Datenbank beizulegen.
Anbieter von ökologisch/biologisch aufgezogenen Tieren
Ein Unternehmen, welches ökologische/biologische Tiere in den Verkehr bringen möchte, kann seine Verfügbarkeit dem Bioland Verband Südtirol mitteilen. Die Übermittlung der Daten erfolgt elektronisch mittels E-Mail an die Adresse info@bioland-suedtirol.it oder mittels Fax +39-0471-1964119. Der Bioland-Verband führt und aktualisiert die Bio-Datenbank.
Die Anbieter müssen bei der Mitteilung der Verfügbarkeit folgende Daten liefern:
- Angabe der Tierart und der Rasse mittels Übermittlung des Tierpasses;
- spezifische Details zu den angebotenen Tieren, z.B. genaues Alter, Angabe zur Behornung, usw.;
- Anschrift und Telefonnummer;
- Name der Kontrollstelle und Codenummer des Anbieters, welche ihm von der Kontrollstelle zugewiesen worden ist.
Die Anbieter müssen ihre Daten betreffend der Verfügbarkeit von Biotieren laufend aktualisieren. Verstreicht ein Zeitraum von sechs Wochen ab der letzten Aktualisierung, werden die Angaben des betreffenden Anbieters aus der Datenbank gestrichen. Die Abgabe eines Tieres muss vom Anbieter umgehend dem Bioland Verband Südtirol mitgeteilt werden.