Datenbanken / Ausnahmegenehmigung
In einen Bio-Betrieb dürfen ausschließlich ökologische/biologische Tiere eingestellt werden, ökologisches/biologisches vegetatives Vermehrungsmaterial und ökologisches/biologisches Bienenwachs verwendet werden.
Der Ökounternehmer, der Tiere in den Betrieb einstellen möchte, bzw. vegetatives Vermehrungsmaterial oder Bienenwachs verwenden möchte, überprüft die entsprechende Verfügbarkeit in ökologischer/biologischer Qualität auf den dafür vorgesehenen Datenbanken.