Etikettierungsvorschriften gemäß EG-Verordnung Nr. 834/2007 über den ökologischen Landbau
Die EG-Ökoverordnung regelt die Kennzeichnung von landwirtschaftlichen Produkten, die von einem Unternehmen erzeugt wurden, das sich dem in der Verordnung beschriebenen Kontrollverfahren unterzogen hat.
Im italienischen Sprachraum ist der Begriff „biologico" und im deutschen die gebräuchlichen Begriffe „ökologisch" und „biologisch", sowie die daraus abgeleiteten Bezeichnungen und Diminutive (Bio-, Öko- usw.) über die EG-Ökoverordnung geschützt. Sie gelten in der ganzen Gemeinschaft und in allen Amtssprachen als Hinweis auf die Methoden des ökologischen Landbaus. Das bedeutet, dass eine derartige Kennzeichnung von Lebensmitteln oder Futtermitteln, die keiner Kontrollmaßnahme im Sinne der EG-Verordnung Nr. 834/2007 unterzogen wurden, untersagt ist. Bei Zuwiderhandlung sind Strafen gemäß den geltenden Bestimmungen vorgesehen.
Die EG-Ökoverordnung schreibt vor, dass ab 1. Juli 2010 die Anwendung des EU-Bio-Logos für biologische Landwirtschaft Pflicht sein wird. Für importierte Güter wird das EU-Bio-Logo auch nach diesem Datum weiterhin fakultativ bleiben. Auf Produkten, die in Zukunft das EU-Bio-Logo tragen werden, wird darüber hinaus der Ort angegeben, an dem die landwirtschaftlichen Rohprodukte angebaut wurden. Die Angabe kann „EU", „Nicht-EU" oder den Namen des jeweiligen Landes innerhalb oder außerhalb der EU beinhalten.
Konsumenten, die Erzeugnisse mit dem EU-Logo kaufen, können sicher sein, dass:
- mindestens 95% der Inhaltsstoffe landwirtschaftlicher Herkunft biologisch produziert wurden;
- das Erzeugnis mit den Regeln des offiziellen Kontrollprogramms übereinstimmt;
- das Produkt direkt vom Erzeuger oder Verarbeiter in einer versiegelten Verpackung kommt;
- das Erzeugnis den Namen des Produzenten, des Verarbeiters oder Großhändlers und die Codenummer der Kontrollstelle trägt.
Auch das Markenzeichen eines Bio-Verbandes und/oder einer Bio-Kontrollstelle kann auf dem Etikett aufscheinen. Zudem haben einige der einzelnen Mitgliedsstaaten eigene Bestimmungen zur Kennzeichnung der biologisch erzeugten Produkte erlassen; in Deutschland wurde z.B. ein einheitliches Biosiegel eingeführt.
Auf nationaler Ebene wird die Etikettierung von Bio-Erzeugnisse auch durch das Ministerialdekret von 27/11/2009 Nr. 18354 (Ausrichtung und Bestimmungen für die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007, 889/2008, 1235/2008 und folgende Veränderungen über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen) festgelegt.
Beispiel der Bio-Kennzeichnung auf einer Etikette: