Relazioni annuali di attuazione (RAA) - programma di sviluppo rurale 2014/2022 della PAB: testo approvato e successive modifiche

Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum 2014 - 2020 -- Genehmigter Programmtext

Die Abteilung 31 Landwirtschaft hat im April 2015 den überarbeiteten Entwurf für das Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum für den Zeitraum 2014 - 2020 offiziell an die Europäische Kommission zur formellen Genehmigung übermittelt. Der vollständige Text des Programmentwurfes kann unter dem nachstehenden Link eingesehen werden. Das eingereichte Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum 2014 - 2020 wurde mit Entscheidung Nr. C(2015) 3528 vom 26.05.2015 genehmigt.

 

Erste Änderung des ELR 2014 - 2020

Am 4. Dezember 2015 wurde die erste Änderung des ELR 2014 - 2020 formell übermittelt. Diese wurde am 22.01.2016 von der EU Kommission genehmigt. Diese Änderungen und Ergänzungen wurden durch Beschluss der Landesregierung genehmigt.

 

Zweite Änderung des ELR 2014 - 2020

Am 1. Juli 2016 wurde die zweite Änderung des ELR 2014 - 2020 formell an die EU-Kommission übermittelt und von dieser am 08.08.2016 mit Entscheidung Nr. C(2016) 5254 genehmigt. Die Landesregierung hat mit Beschluss vom 30.08.2016 Nr. 957 die Änderungen zur Kenntnis genommen.

 

Dritte Änderung des ELR 2014 - 2020 / Budgetkürzung zugunsten der Erdbebenregionen Italiens

Am 15. September 2017 wurde die dritte Änderung des ELR 2014 - 2020 formell an die EU - Kommission übermittelt und von dieser am 08. November 2017 mit Entscheidung Nr. C(2017) 7527 genehmigt. Die Landesregierung hat mit Beschuss vom 21. November 2017, Nr. 1280 die Änderung zur Kenntnis genommen.

Ab dem 24. August 2016 ist das Gebiet rund um Mittelitalien von schweren Erbeben betroffen worden. Die Ereignisse haben nicht nur die zivile Bevölkerung, sondern auch die Landwirtschaft in ihre Knie gezwungen. Die betroffene Bevölkerung hat ein lobenswertes Verantwortungsbewusstsein gezeigt und versucht die Notlage zu bewältigen, derer sie sich stellen mussten.
Zur Stärkung der Programme für die ländliche Entwicklung der 4 von den seismischen Ereignissen betroffenen Regionen hat die Konferenz der Regionen und der autonomen Provinzen die solidarische Neuprogrammierung der ELER-Mittel 2014-2020 beschlossen und somit festgelegt, einen Teil der ELER-Mittel aus jedem einzelnen ELR, den betroffenen Erdbebenregionen zur Verfügung zu stellen.
Die vorgesehene Mittelkürzung beträgt 3,00 % der dem ELR-Programm zugewiesenen EU-Mittel für die Jahre 2018, 2019 und 2020 (= Kürzung der EU-Mittel von 2.041.000,00 €, d.h. insgesamt eine Kürzung der öffentlichen Ausgaben im Ausmaß von 4.733.302,41 €).
Die Quote, welche den Erdbebenregionen zugewiesen wird, stammt aus Maßnahmen welche noch nicht aktiviert wurden und/oder deren Budgetkürzung keine Probleme für die Endbegünstigten der ELR-Maßnahmen mit sich bringt.

 

Vierte Änderung des ELR 2014 - 2020

Am 07. Dezember 2017 wurde die vierte Änderung des ELR 2014 - 2020 an die EU Kommission übermittelt und von dieser am 09. Februar 2018 mit Entscheidung Nr. C(2018) 936 genehmigt. Die Landesregierung hat mit Beschluss mit 27. Februar 2018, Nr. 176 die Änderung zur Kenntnis genommen.

 

Fünfte Änderung des ELR 2014 - 2020

Am 16. März 2018 wurde die fünfte Änderung des ELR 2014 - 2020 an die EU Kommission übermittelt und von dieser am 08. Mai 2018 mit Entscheidung Nr. C(2018) 3068 genehmigt. Die Landesregierung hat mit Beschluss vom 19. Juni 2018, Nr. 605 die Änderungen zur Kenntnis genommen.

 

Sechste Änderung des ELR 2014 - 2020

Am 29. März 2019 wurde die sechste Änderung des ELR 2014 - 2020 an die EU Kommission übermittelt und von dieser am 14. Mai 2019 mit Entscheidung Nr. C(2019) 3772 genehmigt. Die Landesregierung hat mit Beschluss vom 17. Dezember 2019, Nr. 1122 die Änderungen zur Kenntnis genommen.

 

Siebte Änderung des ELR 2014 - 2020

Am 18. Oktober 2019 wurde die siebte Änderung des ELR 2014 - 2020 an die EU Kommission übermittelt und von dieser am 28. November 2019 mit Entscheidung Nr. C(2019) 8742 genehmigt. Die Landesregierung hat mit Beschluss vom 09. Juli 2019, Nr. 579 die Änderungen zur Kenntnis genommen.

 

Achte Änderung des ELR 2014 - 2020

Am 30. März 2020 wurde die achte Änderung des ELR 2014 - 2020 an die EU Kommission übermittelt und von dieser am 14. Mai 2020 mit Entscheidung Nr. C(2020) 3310 genehmigt. Die Landesregierung hat mit Beschluss vom 09. Juni 2020, Nr. 382 die Änderungen zur Kenntnis genommen.

 

Neunte Änderung des ELR 2014 - 2020

Am 21. Juni 2021 wurde die neunte Änderung des ELR 2014 - 2020 an die EU Kommission übermittelt und von dieser am 01. September 2021 mit Entscheidung Nr. C(2021) 6557 genehmigt. Die Landesregierung hat mit Beschluss vom 14. September 2021, Nr. 801 die Änderungen zur Kenntnis genommen.

 

Zehnte Änderung des ELR 2014 - 2020

Am 18. November 2021 wurde die zehnte Änderung des ELR 2014 - 2020 an die EU Kommission übermittelt und von dieser am 11. Januar 2022 mit Entscheidung Nr. C(2022) 244 genehmigt. Die Landesregierung hat mit Beschluss vom 08. Februar 2022, Nr. 96 die Änderungen zur Kenntnis genommen.

 

Elfte Änderung des ELR 2014 - 2020

Am 23. Juni 2022 wurde die elfte Änderung des ELR 2014 - 2020 an die EU Kommission übermittelt und von dieser am 18. Juli 2022 mit Entscheidung Nr. C(2022) 5586 genehmigt. Der Abteilungsdirektor hat mit Dekret vom 03. August 2022, Nr. 13263 die Änderungen genehmigt.

 

Jährlicher Durchführungsbericht

 

Veröffentlichung des Programmentwurfes

Bekanntmachung für die Mitglieder des Partenariats

Wie von den Bestimmungen zur Funktionsweise des Partenariats der Europäischen Kommission vorgesehen, wird auf der Internetseite der Abteilung Landwirtschaft http://www.provinz.bz.it/landwirtschaft/ der Entwurf des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum ELR 2014 - 2020 veröffentlicht. Es handelt sich hierbei um eine verbesserte und vervollständigte Version der Strategie, der Maßnahmeninhalte und der allgemeinen Informationen zur Umsetzung des Programms gegenüber den Texten die beim 2. Partnerschaftstreffen im Juni 2013 veröffentlicht wurden.

In Ausarbeitung befinden sich weiters die Exante-Bewertung und der Umweltbericht, die dem Programmentwurf als Anlagen hinzugefügt werden, sobald die zur Verfügung stehen. Der konsolidierte Programmentwurf wird dann beim 3. Partnerschaftstreffen, das voraussichtlich gegen Ende Jänner 2014 stattfindet, vorgestellt.

Positionspapier des Dachverbandes für Natur- und Umweltschutz

 

Verordnungsentwürfe der Europäischen Kommission

Gemeinsamer strategischer Rahmen

Folgenabschätzung für die Gemeinsame Agrarpolitik der EU

Länderspezifisches "Position Paper" der Europäischen Kommission

Entwurf zum Partnerschaftsabkommen für den Programmzeitraum 2014 - 2020

Leitdokument zur Erarbeitung des Partnerschaftsabkommens - Ministero dello Sviluppo Economico (MISE)

Methoden - Ziele 2014-2020 MISE nur auf italienisch

Beitrag des Ex Ante Bewerters - IZI/Apollis

 

Strategische Umweltprüfung - Veröffentlichung des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum ELR und des diesbezüglichen Umweltberichtes gemeinsam mit der nichttechnischen Zusammenfassung

Bekanntmachung der Hinterlegung von Akten zur Programmierung der ländlichen Entwicklung für den Zeitraum 2014 – 2020

Im Sinne von Art. 6 der Richtlinie 2001/42/EG vom 27. Juni 2001 des Europäischen Parlamentes und des Rates und des Landesgesetzes Nr. Nr. 2 vom 5. April 2007 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme wird bekannt gegeben, dass der Entwurf des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum 2014 – 2020 und der diesbezügliche Umweltbericht im Bürgernetz auf der Internetseite der Abteilung Landwirtschaft http://www.provinz.bz.it/landwirtschaft/ ab dem 20. Dezember 2013 veröffentlicht werden und bei der Abteilung Landwirtschaft, Brennerstraße 6, 39100 Bozen in Papierform aufliegen.

Diese Unterlagen werden für die Dauer von 30 Tagen ab dem oben genannten Datum zum Zwecke der öffentlichen Konsultation zur Verfügung gestellt. Innerhalb der vorgenannten Frist kann jeder Interessierte in die Dokumentation Einsicht nehmen und schriftliche Stellungnahmen dazu bei der Landesverwaltung einreichen.