Achse LEADER 2007 - 2013

Laut EU - Verordnung ist LEADER Teil des ELR (Schwerpunkt 4) und hat das Ziel der optimierten Durchführung bestimmter Maßnahmen im Rahmen von lokalen Aktionsplänen in besonders strukturschwachen Gebieten Südtirols.

Das LEADER - Konzept trägt zur Umsetzung der Maßnahmen für die ländliche Entwicklung bei. Eine besondere Rolle spielen dabei die Beratung und Betriebsanalyse, die Definition von Standards für lokale Erzeugnisse, der Aufbau eines Vermarktungsnetzes und eines lokalen Produktionswesens, die Bemühungen um Diversifizierung der Betriebstätigkeiten, die Verbindung zwischen den verschieden lokalen Wirtschaftsträgern, die Entscheidungen über Initiativen zur Belebung des Gebietes und die Erarbeitung eines Gesamtkonzepts für die Entwicklung.

Die LEADER – Strategie kann in jenen Gebieten des Landes umgesetzt werden, welche stärker als der Durchschnitt von Randgebietsphänomenen und Entwicklungsrückständen in sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht geprägt sind.

Die ansässige Bevölkerung vertreten durch die lokalen Aktionsgruppen (LAG) erarbeitet die lokalen Aktionspläne und wählt nachher die einzelnen Vorhaben im Rahmen der Maßnahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum aus.

Die LAG erfüllen die Rolle der verantwortlichen Partner in der örtlichen Belebung, in der Umsetzung der lokalen Aktionspläne und der raschen Ausführung der Vorhaben unter Einhaltung der Landes-, Staats- und EU-Gesetzgebung in den verschiedenen Eingriffssektoren.

Zur Unterstützung der durch die LAG geförderten Interventionen hat die Provinz einen Anteil von 5% (ca. € 15.600.000,00) des ELR-Budget vorgesehen.
Folgende Maßnahmen können durch integrierte Ansätze in den vorgesehenen LEADER-Regionen unterstützt werden:

Maßnahme 411 - Wettbewerbsfähigkeit: Untermaßnahme 111 (Berufsbildung und Informationsmaßnahmen), Untermaßnahme 123 (Erhöhung der Wertschöpfung bei land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen), Untermaßnahme 124 (Zusammenarbeit bei der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Technologien in der Land- und Forstwirtschaft), Untermaßnahme 132 (Unterstützung von Landwirten, die sich an Lebensmittelqualitätsregelungen beteiligen).

Maßnahme 413 – Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum und Förderung der Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft: Untermaßnahme 313 (Förderung des Fremdenverkehrs), Untermaßnahme 321 (Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung für die ländliche Wirtschaft und Bevölkerung - Biogas); Untermaßnahme 322 (Dorferneuerung und – Entwicklung).

Maßnahme 421: Transnationale und überregionale Zusammenarbeit.

Maßnahme 431: Verwaltung der lokalen Aktionsgruppen, die Kompetenzentwicklung und Sensibilisierung.

Weitere Informationen über den Ansatz LEADER unter:

Jahresberichte über die Tätigkeiten der LAG

In diesem Abschnitt werden die Jahresberichte die von den LAG erarbeitet wurden über die Durchführung der lokalen Aktionspläne vorgelegt.

LEADER Gebiete 2007 - 2013 und genehmigte lokale Aktionspläne

Im Sinne des Schwerpunktes 4 LEADER des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum 2007-2013 hat die Landesregierung mit Beschluss Nr. 3684 vom 13.10.2008 (veröffentlicht im Amtsblatt der Region Trentino Südtirol Nr. 45 vom 04.11.2008) die ländlichen Gebiete zur Finanzierung zugelassen, welche von den lokalen Aktionsgruppen Sarntal, Wipptal, Ulten/Deutschnonsberg/Martelltal und Tauferer Ahrntal vertreten werden. Die Landesregierung hat die aktivierten Maßnahmen und den betreffenden Finanzierungsplan für die vorgelegten Lokalen Aktionspläne genehmigt.

LAG Tauferer Ahrntal (Externer Link)

LAG Sarntal: Webseite (Externer Link)

LAG Ulten - Deutschnonsberg - Martelltal (Externer Link)

LAG Wipptal: Webseite (Externer Link)

Einladung zur Interessensbekundung betreffend die Maßnahme 421 des ELR

Einladung zur Interessensbekundung betreffend die im Schwerpunkt 4 des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum 2007 – 2013 der Autonomen Provinz Bozen (VO (EG) Nr. 1698/2005) vorgesehene Maßnahme 421 „Transnationale und überregionale Zusammenarbeit“.

Die Maßnahme 421 – „Transnationale und überregionale Zusammenarbeit“ des von der Kommission der Europäischen Gemeinschaft mit Entscheidung vom 13.07.2010, Nr. C (2010) 4896 genehmigten Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum 2007 – 2013 der Autonomen Provinz Bozen beinhaltet die folgenden vorrangigen Ziele:

  • Verbesserung der Projektierungs- und Verwaltungsfähigkeiten der LAG, Aufwertung der endogenen Ressourcen der Gebiete und gegenseitiger Austausch von Erfahrungen.
  • Kooperation, Vernetzung und Koordinierung zwischen den sozio-ökonomischen Bereichen mit anderen lokalen Aktionsgruppen auf nationaler und gemeinschaftlicher Ebene.

Unter der Maßnahme 421 versteht sich die Unterstützung der lokalen Entwicklungsstrategien und der Umsetzung von Projekten mit gemeinsamem Interesse durch Zusammenarbeit und Austausch von Erfahrungen und Wissen zwischen den verschieden sozio-ökonomischen Bereichen.

Es sind transnationale und überregionale Kooperationsprojekte möglich. Die Zusammenarbeit darf nur jene Aktionen der lokalen Strategien betreffen, die im Einklang mit den Maßnahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum sind. Die möglichen Projekte müssen den Maßnahmen der Achsen 1 und 3 des ELR entsprechen.

Die finanzierten Projekte müssen folgende Voraussetzungen, im Sinne des Art. 39 der VO (EG) Nr. 1974/2006, besitzen:

  1. von den lokalen Aktionsgruppen (ausgewählt laut Achse 4 der Autonomen Provinz Bozen) im Rahmen einer lokal integrierten Entwicklungsstrategie eingereicht und auf Basis der bottom-up Methode in mindestens zwei Zonen mit lokal integrierter Entwicklungsstrategie ausgewählt;
  2. einen Mehrwert im Gegensatz zu normalen Projekten der Achse 4 vorweisen;
  3. Aufwertung von Interessen und Aspekten, wie den Austausch von Erfahrung und Wissen und der Aufwertung der lokalen professionellen Kapazitäten.

Die im Rahmen des Schwerpunkts 4 ausgewählten lokalen Aktionsgruppen der Autonomen Provinz Bozen sind eingeladen, ihre eigenen Projektvorschläge beim Amt für EU – Strukturfonds in der Landwirtschaft, Brennerstr. 6, 39100 Bozen einzureichen.

Für weitere Informationen: Autonome Provinz Bozen, Abteilung Landwirtschaft, Amt für EU – Strukturfonds in der Landwirtschaft, Brennerstr. 6, 39100 Bozen, Tel. 0471 415097.