Cross Compliance

Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 490 vom 07.07.2020 wurden die auf territorialer Ebene anzuwendenden, anderweitigen Verpflichtungen (Cross Compliance) für die Kampagne 2020 festgelegt.

Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 133 vom 22.02.2022 wurden die anderweitigen Verpflichtungen (Cross Compliance) für die Kampagne 2022 wieder dieselben von der Kampagne 2020 bestätigt.